Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, ist sehr erfreut, dass nun amtlich ist, dass der Künstlersozialabgabesatz auch im Jahr 2012 stabil bleibt. Damit bleibt das dritte Jahr in Folge der Abgabesatz bei 3,9%.
Diese Stabilität ist unter anderem der kontinuierlichen Prüftätigkeit durch die Deutsche Rentenversicherung zu verdanken. Seit der Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes im Jahr 2007 übernimmt die Deutsche Rentenversicherung, die ohnehin bei Unternehmen mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten prüft, ob die Sozialabgaben ordnungsgemäß entrichtet wurden, auch die Prüfung der ordnungsgemäßen Abführung der Künstlersozialabgabe. Künstlersozialabgabepflichtig sind Unternehmen, Vereine, Behörden und andere Institutionen, die mit freiberuflichen Künstlern und Publizisten zusammenarbeiten. Die Abgabe wird pauschal auf die im Jahr gezahlten Honorare erhoben. Damit leisten die Auftraggeber einen Beitrag zur sozialen Absicherung freiberuflicher Künstler und Publizisten, die über die Künstlersozialkasse kranken-, pflege- und rentenversichert sind.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Es ist sehr erfreulich, dass nunmehr im dritten Jahr Beitragsstabilität bei der Künstlersozialabgabe gewährleistet ist. Die Stabilität des Abgabesatzes zeigt einmal mehr, wie wichtig es war, dass Beitragsgerechtigkeit nicht nur auf dem Papier besteht, sondern durch konsequente Prüfungen auch tatsächlich umgesetzt wird. Den Kulturunternehmen gibt diese Beitragsstabilität Planungssicherheit für das nächste Jahr und die Künstler können sicher sein, dass ihre Sozialversicherung nicht gefährdet ist.“
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Quelle
http://www.kulturrat.de