Der Deutsche Kulturrat ist sehr erfreut, dass vorerst alle Künstlerdienste der Bundesagentur für Arbeit erhalten bleiben. Damit bleiben die Künstlerdienste in Berlin, Frankfurt/Main, Halle, Hamburg, Hannover, Köln, München, Rostock und Stuttgart bestehen. Der Deutsche Kulturrat hatte am 08.09.2006 die Bundesagentur für Arbeit aufgefordert, alle Standorte der Künstlerdienste beizubehalten

Anlass für die Diskussion um die Künstlerdienste war eine Feststellung des Bundesrechnungshofes, der bemängelt hatte, dass die Künstlerdienste auch in die Selbstständigkeit vermitteln. Die Künstlerdienste vermitteln Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Orchester, Bands, Musiker; Show, Artistik, Entertainment; Kleindarsteller, Statisten und Komparsen. Neben der Vermittlung in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vermitteln die Künstlerdienste auf Grund der teilweise bestehenden fließenden Grenzen zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit zum Teil auch in die Selbstständigkeit. Der Bundesrechnungshof sieht darin eine Überschreitung des Auftrags der Bundesagentur für Arbeit.

Nun ist eine Gesetzesänderung geplant, damit die Bundesagentur für Arbeit künftig auch in die Selbstständigkeit vermitteln kann. Der Gesetzgeber reagiert damit auf die Veränderung auf dem Arbeitsmarkt. Speziell im Arbeitsmarktsegment Kultur nimmt die Selbstständigkeit stark zu. Selbstständigkeit ist oftmals ein Weg aus der Arbeitslosigkeit oder um Arbeitslosigkeit zu vermeiden.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrat, Olaf Zimmermann, sagte: „Es ist sehr erfreulich, dass die unmittelbare Gefahr für die Künstlerdienste gebannt ist. Wir danken der Bundesagentur für Arbeit, dass sie durch ihre schnelle Entscheidung die unmittelbare Gefahr für die Künstlerinnen und Künstler abgewandt hat. Jetzt kommt es darauf an, dass der Gesetzgeber rasch reagiert und im Sozialgesetzbuch regelt, dass die Bundesagentur für Arbeit auch in die Selbstständigkeit vermitteln kann. Eine schematische Aufteilung, dass die Bundesagentur nur dann vermitteln darf, wenn es sich um eine abhängige Beschäftigung handelt und untätig bleiben muss, wenn es eine selbstständige Tätigkeit ist, ist nicht mehr zeitgemäß. Oberstes Ziel muss sein, Arbeitslosigkeit im Kulturbereich zu verhindern!“

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