Vor der nächsten Runde der Tarifverhandlungen am 20. Mai sind gestern und heute Orchester und Bühnenkünstler im gesamten Bundesgebiet in Warnstreiks getreten. Unter anderem in Frankfurt/Main, Nürnberg, Kassel, Leipzig, Gießen, Halle, Reutlingen und Münster verzögerten Orchester und Ensembles, deren Rechtsträger Mitglied im Deutschen Bühnenverein sind, angesetzte Proben bis zu einer halben Stunde und arbeiteten die ausgefallene Zeit nicht nach. Hintergrund der bislang moderaten Streikmaßnahmen ist die Weigerung der Arbeitgeberseite, die Lohntarifverhandlungen für das Jahr 2015 mit den Künstlergewerkschaften gütlich abzuschließen. Tarifvertraglich ist festgelegt, dass sie auf Basis der Ergebnisse des öffentlichen Dienstes erfolgen. Der Deutsche Bühnenverein ließ die Verhandlungen beim letzten Gespräch am 20. April scheitern. Betroffene Künstlergewerkschaften sind die Deutsche Orchestervereinigung (DOV), die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) und die Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer (VdO).

Die Gewerkschaften fordern die volle Übernahme des prozentualen Gehaltsabschlusses des öffentlichen Dienstes von Bund, Ländern und Kommunen für die Musikerinnen und Musiker in Kommunal- und Staatsorchestern sowie für Chöre, Solisten, Schauspieler, Tanzensembles und künstlerisch-technisches Bühnenpersonal. Entsprechend müssen rückwirkend zum 1. März die Vergütungen für Staatsorchester und an Theatern beschäftigte Künstler um 2,1 Prozent sowie für Kommunalorchester um 2,4 Prozent steigen. Der Bühnenverein begründet seine Weigerung unter anderem damit, dass in der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) die Beschäftigten einen zusätzlichen Arbeitnehmerbeitrag leisten würden. Dieser sei zumindest teilweise auf das lineare Tarifergebnis anzurechnen. Für die Künstlergewerkschaften ist dies nicht akzeptabel, da seit Jahrzehnten eigene Zusatzversorgungen bei der Bayerischen Versorgungskammer existieren, in die die Beschäftigten einzahlen.

Absätze