Zum 1. Januar 2005 ist der Beirat der Künstlersozialkasse von der Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung neu berufen worden. Der Beirat ist mit Vertretern der Versicherten und Vertretern der abgabepflichtigen Unternehmen paritätisch besetzt. Bezogen auf die Bank der Versicherten im Bereich der darstellenden Kunst ist die Neubesetzung auf erhebliche Kritik gestoßen. Der Rat für darstellende Künste, die für diesen Bereich zuständige Sektion im Deutschen Kulturrat, hat insbesondere moniert, dass die beiden Künstlergewerkschaften - die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger und die Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer - auf Versichertenseite überhaupt nicht berücksichtigt worden seien. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hingegen sei im Bereich darstellende Kunst mit einem Sitz und zwei stellvertretenden Sitzen im Beirat vertreten.

Auf besondere Kritik bei den Verbänden stieß die Berufung des Geschäftsführers des Deutschen Kulturrates für die Seite der zur darstellenden Kunst gehörenden Versicherten. Der Rat für darstellende Künste hat darauf hingewiesen, dass der Deutsche Kulturrat sowohl Versicherteninteressen als auch Interessen der abgabepflichtigen Unternehmen vertrete. Eine einseitige Beteiligung des Kulturrates am Beirat der Künstlersozialkasse sei deshalb nicht möglich. Darüber hinaus war der Rat für darstellende Künste in keiner Weise beteiligt worden. Aufgrund der Kritik der Verbände hat der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates nun entschieden, sein Amt im Beirat der Künstlersozialkasse nicht anzutreten.