Die seit Mitte des Jahres vom Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft e.V. (bdv) und dem Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. (VDKD) mit der GEMA, der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, geführten Verhandlungen über die Fortsetzung ihres Ende 2014 auslaufenden Tarifvertrags im Bereich der Konzertveranstaltungen mit Unterhaltungsmusik sind gescheitert. Die GEMA erließ daher soeben einen neuen, am 1. Januar 2015 in Kraft tretenden Tarif. An die Stelle der bisher nach Besucherzahlen abgestuften prozentualen Beteiligung sollen die Autoren nun grundsätzlich unabhängig von der Veranstaltungsgröße mit 10 Prozent an den Bruttoveranstaltungsumsätzen beteiligt werden. Die Erhöhung soll ab 2016 jährlich schrittweise erfolgen und 2020 dann ihr Ziel erreichen. bdv und VDKD haben das Erhöhungsverlangen der Verwertungsgesellschaft abgelehnt. Die Verbände werden ein Schiedsstellenverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München einleiten und einen Antrag auf Erlass eines Einigungsvorschlags stellen. Für das Jahr 2015 konnte mit der GEMA als Übergangsregelung eine Fortgeltung des aktuellen Tarifs erreicht werden.

„Für Veranstaltungen bis zu 2.000 Besucher bedeutet die Forderung eine Verdoppelung der bisherigen Konditionen. Und auch für größere Veranstaltungen erhöht sich der Tarif damit um mehr als 30 Prozent“, sagt bdv Präsident Jens Michow. Anlass für den Tarifstreit war zunächst ein Erhöhungsverlangen der GEMA für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Besuchern. Dieses wurde von den Verbandsvertretern unter Hinweis auf die besondere kulturwirtschaftliche Bedeutung dieser Veranstaltungskategorie abgelehnt. „Gerade bei derartigen kleineren Veranstaltungen ist die Kostenbelastung im Verhältnis zum erzielbaren Umsatz ohnehin bereits weitaus höher als bei größeren Veranstaltungen“, erläutert VDKDPräsident Michael Russ. „Die vorrangig Betroffenen bei einer Tariferhöhung in dieser Kategorie wären vor allem die jüngeren Künstler, die sich überhaupt erst einen Marktanteil erkämpfen wollen.“ Auch die mit dem neuen Tarif eingeführten Nachlässe für Nachwuchsund kulturelle Veranstaltungen minderten dieses Problem nicht.

Gemeinsam erklären die Verbandsvertreter: „Wir bedauern, dass es zu keiner Einigung mit der GEMA gekommen ist und betonen unsere Wertschätzung der künstlerischen Leistung und des bedeutenden Anteils der Komponisten und Texter an den Konzertveranstaltungen. Nachdem die GEMA jedoch bereits mit dem Gesamtvertrag von 2010 die Tarife drastisch erhöht hat und die letzte Stufe dieser Erhöhung überhaupt erst in diesem Jahr griff, ist es weder den Veranstaltern noch dem Publikum vermittelbar, dass nun schon wieder weitere Kostensteigerungen folgen sollen.“ Die Forderungen der GEMA seien daher als inakzeptabel zurückgewiesen worden. „Sie entbehren der wirtschaftlichen Ausgewogenheit und werden unmittelbare und überproportionale Auswirkungen auf die Kostenstrukturen der Konzerte und damit zwangsläufig auch auf die Eintrittspreise haben“, so Russ. „Es entspricht der Rechtslage, dass ein einmal vereinbarter Tarif die Vermutung der Angemessenheit in sich trägt“, berichtet Michow. „In den letzten Gesamttarifverhandlungen haben die Verbände das DPMA bereits im Dezember 2008 angerufen. Nach einem Schiedsspruch und erneuten Verhandlungen konnten sich beide Seiten im Dezember 2009 auf einen Gesamtvertrag mit einer Laufzeit bis Ende 2014 einigen. Das, was vor wenigen Jahren beidseitig als angemessen betrachtet wurde, kann nicht bereits heute schon wieder unangemessen sein“, so der Jurist.

In den beiden Berufsverbänden der deutschen Live Entertainment Branche sind über 500 Agenturen, Tournee- und Konzertveranstalter zusammengeschlossen. Sie haben im Jahr 2013 mit dem Verkauf von über 120 Millionen Tickets einen Umsatz von rund 3,8 Milliarden Euro erwirtschaftet.

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