"Wer illegale Musikangebote veröffentlicht, muss damit rechnen, dass ihn die Polizei besucht und den PC mitnimmt", erklärt Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände. So geschehen in den letzten Tagen in drei deutschen Städten. In einer konzertierten Aktion mit den Ermittlern der Deutschen Landesgruppe der IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) und den zuständigen Polizeibehörden wurden drei Musikpiraten in flagranti erwischt.
In Emmendingen bei Freiburg durchsuchte die Polizei die Räume eines 22-jährigen Informatikstudenten. Dort fand sie neben einem großen Stapel Red-Bull-Dosen auch zwei Rechner mit insgesamt sechs Festplatten, die mehrere tausend Musikdateien enthielten. Der Student hatte einen Internetserver betrieben und die Musik dort widerrechtlich zum Herunterladen angeboten. Die Polizei beschlagnahmte die beiden PCs. Die vielen Red-Bull-Dosen wird der Mann sicher brauchen, um genug Kraft für seine Verteidigung zu sammeln.
Ein Kaufmann in Heinsberg bei Aachen fand neben der Zeit für seinen Beruf auch noch Gelegenheit für ausführliche Aktivitäten im Internet. Dort bestand sein Angebot nicht nur aus pornographischen Darstellungen, sondern auch aus Musik, die er ohne Lizenzen zum Herunterladen zur Verfügung gestellt hatte. Die Polizei beschlagnahmte zwei heißlaufende PCs mit mehr als 7000 Musiktiteln auf 360 Gigabyte Speicherplatz. Der Gina-Wild-Fan muss sich künftig auf seine hauptberufliche Tätigkeit konzentrieren.
Im Haus eines Mannes in Wedel bei Hamburg wurden ebenfalls zwei PCs beschlagnahmt, mit denen ein Server mit illegalen Musikangeboten betrieben worden war. Die Auswertung der Festplatten läuft noch.
In allen drei Fällen handelt es sich um den Betrieb von ftp-Servern, auf denen sich jeweils mehrere tausend illegale Musikangebote fanden. Diese Angebote sind illegal, weil die Zustimmung der Rechteinhaber (Komponisten, Textdichter, ausübende Musiker und Tonträgerhersteller) nicht eingeholt worden ist. Sie stellen somit Verstöße gegen das Urheberrecht dar, die mit Geld- oder Haftstrafe geahndet werden können.
Die IFPI dankt den beteiligten Ermittlungsbehörden von Polizei und Staatsanwaltschaften für die gute Zusammenarbeit in allen drei Fällen.
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Quelle
http://www.ifpi.de