Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, befürchtet durch die rasant wachsende Neuverschuldung der öffentlichen Hände mittelfristig massive Auswirkungen auf die Kulturfinanzierung von Bund, Ländern und Gemeinden.

Die jetzt aufgetürmten Schulden werden irgendwann zurückgezahlt werden müssen. Außerdem soll im Grundgesetz eine so genannte Schuldenbremse verankert werden, mit der die Nettokreditaufnahme begrenzt werden soll. Wenn darüber hinaus Deutschland die Maastricht-Kriterien auf längere Sicht nicht erfüllen kann, werden insbesondere die so genannten freiwilligen Leistungen dafür herhalten müssen, um den Schuldenberg abzubauen. Die Kulturförderung ist eine solche freiwillige Leistung, die, wie die Kulturfinanzierung der Länder und Kommunen zeigt, sich besonders gut für Kürzungen eignet.

Die öffentliche Kulturfinanzierung ist für ein reiches kulturelles Leben jedoch unverzichtbar. Sie unterliegt nicht dem Geschmack und dem Wohlwollen einzelner Sponsoren oder Spender, sondern sichert das kulturelle Leben und ermöglicht einen möglichst breiten Zugang.

Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland“ empfahl aufgrund der herausragenden Bedeutung der öffentlichen Kulturförderung unter anderem,

  • dass das Staatsziel Kultur im Grundgesetz verankert werden soll,
    dass in Bibliothekgesetzen der Länder der Unterhalt öffentlicher Bibliotheken als Pflichtaufgabe verankert werden soll,

  • dass im kommunalen Finanzausgleich eine Zweckbindung der Haushaltsmittel für Kultur vorgesehen werden soll,

  • dass die Länder durch gesetzliche Regelungen die kulturelle Infrastruktur im Bereich der außerschulischen kulturellen Bildung garantieren und aus dem rechtlichen Status der freiwilligen Leistungen herausführen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Fünf Landtagswahlen, die Europawahl und besonders die Bundestagswahl werden die Politiker abhalten, noch in diesem Jahr bei den so genannten freiwilligen Leistungen des Staates zu sparen. Aber 2010 werden wir die Rechnung für die ausufernde Staatsverschuldung erhalten. Gerade die Kulturfinanzierung ist dann in Gefahr, zum Sparschwein missbraucht zu werden. Deshalb muss noch in diesem Jahr der Weg für das Staatsziel Kultur im Grundgesetz geebnet werden. Die geplante Schuldenbremse im Grundgesetz macht das Staatsziel Kultur noch notwendiger, damit nicht die Kultur die jetzige Neuverschuldung mit ausbaden muss. Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages hat ein ganzes Bündel von Maßnahmen empfohlen, um die Pflichtigkeit von Kulturfördermaßnahmen zu erhöhen. Die Kulturpolitiker des Bundes und der Länder müssen jetzt endlich handeln, damit uns das böse Erwachen in zwölf Monaten erspart bleibt.“
Absätze