Der Deutsche Komponistenverband fordert in einer großen Briefaktion die Unterstützung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Es geht dabei um die geplante Gesetzesnovelle des Urheberrechts, genannt „Korb 2“. Am 8. und am 20. November wird der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums in Anhörungen des Bundestags-Rechtsausschusses zur Diskussion stehen. Aus Sicht des Komponistenverbandes benachteiligt und entrechtet der Entwurf die Kreativen eindeutig zugunsten der Interessen der Verwerter- und Nutzerindustrie. Die Forderung der Komponisten an die Abgeordneten lautet daher: „Bitte stimmen Sie diesem Regierungsentwurf nicht zu!“ Die Realisierung des Entwurfs würde für viele Urheber das Ende ihrer schöpferischen Arbeit bedeuten.

Die Komponisten wenden sich in ihren Schreiben gegen die geplante Koppelung der pauschalen Vergütungsabgabe für die Urheber an den Verkaufspreis der Geräte und Leermedien. Diese Vergütungsabgabe soll – laut Regierungsentwurf – nicht mehr als maximal 5 Prozent des Verkaufspreises betragen. Eine solche Koppelung ist aus Sicht des Deutschen Komponistenverbandes als Grundlage für die Vergütungsberechnung gänzlich ungeeignet. Da die Gerätepreisgestaltung oft durch gezielte Kampagnen im Verdrängungs-Wettbewerb großer Handelsketten bestimmt wird, würde damit auch die Höhe der Urheberabgabe zum Spielball von Konkurrenzkämpfen werden.

Der Präsident des Deutschen Komponistenverbandes, Jörg Evers, sagte hierzu: „Die Koppelung der Vergütung an den Gerätepreis wäre sachfremd und nützt nur den hochprofitablen internationalen Industrieunternehmen. Das Preisdumping der Geräteindustrie, das in den letzten Jahren zu beobachten war, belegt, dass die Urheberabgabe auf keinen Fall von den Gerätepreisen abhängen darf. Der im Gesetz fixierte Anspruch der Urheber auf angemessene Vergütung würde durch diese Regelung ausgehebelt.“

Die Mitglieder des Deutschen Komponistenverbandes setzen sich auch gegen die geplante „Bagatellklausel“ zur Wehr. Danach soll die Urheberabgabe wegfallen, wenn Geräte „nur in nicht nennenswertem Umfang für urheberrechtlich relevante Vervielfältigungen benutzt werden“. Dieser „Bagatellbereich“ soll einen Nutzungsumfang von unter 10 Prozent betreffen. Der Deutsche Komponistenverband vertritt die Auffassung, dass auch unter dieser Grenze das Vervielfältigungspotenzial der Geräte immens sein kann. Im Übrigen wehrt sich der Verband dagegen, dass die Beweislast in dieser Frage zukünftig bei den Urhebern liegen soll.

Dazu Jörg Evers: „Ein totaler Wegfall der Vergütungspauschale kann weder angemessen noch gerecht sein. Die Realisierung der Bagatellklausel wäre schlichtweg eine Enteignung der Urheber.“