Gewerkschaften und Bühnenverein haben sich auf eine Verlängerung der tariflichen Rechtsgrundlage für Kurzarbeit geeinigt. Der im April geschlossene Tarifvertrag zwischen DOV, GDBA und VdO und dem Bühnenverein ist nur noch bis Ende des Jahres gültig. Inhaltlich verändert und klargestellt wurde der Tarifvertrag bis 31. Juli 2021 verlängert.

Der Tarifvertrag gilt für die Orchester, deren Arbeitgeber Mitglied im Bühnenverein sind, und die für ihr nichtkünstlerisches Personal den TVÖD anwenden. Er gilt nicht für Orchester, deren Arbeitgeber ihr nichtkünstlerisches Personal gemäß TV-L beschäftigen. Für diese Klangkörper sind gesonderte Tarifvereinbarungen in Vorbereitung. Sie werden Anfang Januar 2021 weitergeführt.

Die Tarifvertragsparteien verständigten sich darauf, zur Vermeidung von Missverständnissen bei der Anwendung und Umsetzung der Kurzarbeit ab dem 1. Januar 2021 zeitnah im neuen Jahr gemeinsame Anwendungshinweise abzustimmen.

Ergänzend zum vorliegenden Tarifvertrag ist noch eine Tarifvereinbarung zur Verlängerung von Probezeiten und Probearbeitsverhältnissen ab dem 1. Januar 2021 in Arbeit sowie eine gemeinsame Erklärung zur Behandlung von Streamingleistungen während des Lockdowns.

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