Die Kölner Kulturverwaltung hatte im März 2020 ihre Förderregularien an die aktuellen Veränderungen für Kulturveranstalter und Kulturinitiativen angepasst und neue Maßnahmen auf den Weg gebracht. Damit hat sie schnell für die durch das Corona-bedingte Veranstaltungsverbot betroffenen geförderten Kulturveranstalter und Kulturschaffenden Vorsorge getroffen. Sehr vielen geförderten Kulturinstitutionen, die Veranstaltungen absagen mussten, konnte bereits durch die Aufrechterhaltung der bisherigen städtischen Förderung, vorgezogene Abschlagszahlungen und durch moderate Zuschusserhöhungen im Zuge laufender Bewilligungen geholfen werden.
Ergänzend zu den oben genannten Maßnahmen im Bereich der Kulturförderung hat die Stadt Köln außerdem einen "Notfallfonds zur Struktursicherung von freien Kulturinstitutionen bei Corona-bedingten Krisensituationen“ aufgesetzt. Dieser greift, wenn die sonstigen Unterstützungsleistungen zur Stabilisierung der freien Kultur nicht ausreichen sollten.
Dieser Notfallfonds wird nun erweitert. Das städtische Soforthilfeprogramm wendet sich demnach an geförderte sowie nunmehr auch an bisher nicht geförderte freie Kulturbetriebe und Kulturvereine, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohende wirtschaftliche Schieflage und in Finanzierungsengpässe geraten. In den Fonds fließen bisher städtische Mittel in Höhe von drei Millionen Euro. "Um den Erhalt der vielfältigen und lebendigen Kulturlandschaft in unserer Stadt für die Zukunft zu sichern, ist es notwendig und sinnvoll, den Kreis der Antragsteller, die durch den städtischen Notfallfonds unterstützt werden können, zu erweitern,“ so Oberbürgermeisterin Henriette Reker.
Das Kulturamt informiert auf seiner Corona-Seite über die Maßnahmen in der Kulturförderung und über die Bedingungen des Notfallfonds unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/kultur/kulturfoerderung/kulturfoerderung-zeiten-von-corona.
Die Bedingungen werden zurzeit für die Verlängerung und die Ausweitung des Fonds insbesondere auf aktuelle Zuschusskriterien überarbeitet. Ab Dienstag, 28. April 2020, können neue Anträge gestellt werden.
Bisher (Stand 22. April 2020) lagen dem Kulturamt zehn Anträge zum Notfallfonds vor, die geprüft werden und zum Teil bereits bewilligt wurden. Zudem finden zurzeit zahlreiche weitere Beratungen zum Notfallfonds statt, weitere Anträge sind daher – sowie nach dem neuen Erlass vom Land NRW und den damit einhergehenden Einschränkungen für Kulturveranstalter – zu erwarten.
Zusätzlich zum Notfallfonds für die geförderte freie Kulturszene hat auch die Stabsstelle Wirtschaftsförderung in Zusammenarbeit mit der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH eine Nothilfe zur Förderung der ebenfalls existentiell betroffenen Livemusikspielstätten aufgelegt.
Nach Informationen der Stadt Köln haben zahlreiche Kölner Kunstschaffende Anträge beim Soforthilfeprogramm des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft (Gesamthöhe des Hilfsprogramms: fünf Millionen Euro) gestellt. Künstlerinnen und Künstlern aus dem Regierungsbezirk Köln wurden etwa 1,8 Millionen Euro bewilligt.
Ebenso haben zahlreiche Kunstschaffende und Kulturbetriebe Förderungen durch das Hilfspaket für Solo-Selbständige und Kleinunternehmen der Bundesregierung – verwaltet durch das Wirtschaftsministerium NRW – erhalten. Angaben zur Höhe der Förderung an Antragsteller aus dem Regierungsbezirk Köln liegen noch nicht vor. Das Programm läuft noch. Bisher können Solo-Selbständige bei diesem Programm nur Betriebskosten, jedoch keine Lebenshaltungskosten geltend machen. Hierzu finden jedoch nach Informationen der Stadt Köln gerade Gespräche zwischen dem Land NRW und der Bundesregierung statt, um diese Lücke etwa durch Orientierung am nachgewiesenen Verdienstausfall zu schließen.
Von einigen Kulturbetrieben mit versicherungspflichtig angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurde nach Kenntnisstand der Stadt Köln Kurzarbeitergeld beantragt. In wenigen Fällen sind Einrichtungen für einen kurzen Zeitraum in der Lage, diese Summe auf das ursprüngliche Gehalt aufzustocken.