Das Berliner Gerichtsurteil, das einer jungen Klavierschülerin das Üben an Sonn- und Feiertagen verbietet, stößt beim Berliner Landesmusikrat auf großes Unverständnis. Es ist grotesk, dass die Rechtslage in Berlin von Kindern verursachte Geräuschkulissen und das Musizieren auf Instrumenten einer Lärmbelästigung durch Industrie und Gewerbe gleichsetzt.
Dazu Christian Höppner, Präsident des Landesmusikrates Berlin: „Musizierende Kinder sind ein Glücksfall für unsere Gesellschaft. Das nun eine Familie für ihre sonntägliche Hausmusik nach § 4 des LImSchG zu einer Geldbuße verurteilt wurde, ist Berliner Absurdistan. Dieser unsägliche Vorgang zeigt eine perfide Umkehrung von Musik in Lärm und wirft ein bezeichnendes Licht auf die Menschen, die ihr vermeintliches Recht suchen bzw. bestätigt bekommen. Der Gesetzgeber ist jetzt über eine Gesetzesänderung gefordert, hier einen Riegel vorzuschieben. Für die selbstverständliche Rücksichtnahme unter Nachbarn und das Einhalten von Ruhezeiten gibt es auch hinsichtlich des Musizierens bestehende bundesweite Rechtspraxen. In jedem Fall bedarf dieses Urteil der öffentlichen Kommentierung, damit aus dem Musikland Deutschland nicht eine „Ruheoase“ wird, in der spielende und musizierende Kinder zum Störfaktor werden.“
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