Im Rechtstreit zwischen bayerischen Privatradios und dem Bayerischen Rundfunk um den geplanten Frequenztausch zwischen "Puls" und "BR-Klassik" hat das Oberlandesgericht München die Klage der privaten Rundfunkveranstalter abgewiesen. Ein Ende des Rechtsstreits ist aber damit noch nicht besiegelt, da das OLG die Revision zugelassen hat.

Die vom BR geplante Verbreitung des Jugendprogramms "Puls" auf den bislang von "BR-Klassik" genutzten UKW-Frequenzen sei rechtens, sagten die Richter. Der Justiziar des Bayerischen Rundfunks, Albrecht Hesse, begrüßte die Entscheidung. Er erklärte, damit sehe sich der Bayerische Rundfunk in seiner Auffassung bestätigt, dass der Tausch der UKW-Frequenzen von "BR-Klassik" und "Puls" nach dem Bayerischen Rundfunkgesetz zulässig sei.

Man werde die Entscheidung nun sorgfältig prüfen und mit den Gremien des Bayerischen Rundfunks bewerten. Da das Oberlandesgericht eine Revision zugelassen hat, geht Hesse davon aus, dass die Gegenseite Rechtsmittel einlegen und das Verfahren sich weiter hinziehen werde.

Das Landgericht München I hatte in erster Instanz bereits im vergangenen Jahr bestätigt, dass es die Aufgabe des BR im Rahmen der Grundversorgung sei, alle Altersgruppen und damit auch die Jugend zu erreichen. Welcher Schwerpunkt auf welchem Übertragungsweg ausgestrahlt werde, sei weder nach dem Rundfunkstaatsvertrag noch nach dem Bayerischen Rundfunkgesetz in irgendeiner Form vorgeschrieben, so das Landgericht in seiner damaligen Begründung.

Erst in der vergangenen Woche hatte der Bayerische Verfassungsgerichtshof eine Popularklage gegen den Frequenztausch von "Puls" und "BR-Klassik" abgewiesen. Die Verfassungsrichter stellten fest, dass der Bayerische Rundfunk seinen Grundversorgungsauftrag durch alle seine zehn Programme erfüllt und es nicht darauf ankommt, in welcher Übertragungstechnik er das tut.

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