Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hatte bereits am 29.09.2004 die Forderung nach einem Staatsziel Kultur im Grundgesetz erhoben. In der Stellungnahme hieß es: „Der Deutsche Kulturrat fordert die Aufnahme des Staatsziels Kultur in das Grundgesetz. Die Staatszielbestimmung Kultur im Grundgesetz würde über das Bekenntnis zur Kunstfreiheit hinaus die Bundesrepublik Deutschland als Kulturstaat definieren. Nach Auffassung des Deutschen Kulturrates sollte in einem neuen Artikel 20 b des Grundgesetzes formuliert werden, dass der Staat die Kultur schützt und fördert.“

In den Diskussionen der letzten Jahre wurden noch weitere wichtige Staatszielbestimmungen wie Kinderrechte und Sport, die auch ins Grundgesetz aufgenommen werden sollten, ausgemacht.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Kinderrechte und Kultur und vielleicht auch der Sport als Staatsziele ins Grundgesetz? Was spricht denn dagegen? Der Tierschutz und der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen stehen bereits im Grundgesetz – Kinderrechte, Kultur und Sport nicht – warum nicht? Natürlich löst die Benennung von Staatszielen nicht automatisch gesellschaftliche Probleme. Natürlich müssen Kinderrechte in erster Linie durch praktische Politik täglich unter Beweis gestellt werden, natürlich wird die öffentliche Kulturförderung nicht obsolet, wenn das Staatsziel Kultur im Grundgesetz steht und auch ein mögliches Staatsziel Sport begünstigt natürlich nicht automatisch sportliche Höchstleistungen. Das Staatsziel Kultur zum Beispiel wird aber bei Ermessensentscheidungen, wenn es darum geht, abzuwägen wie ein Haushalt einer Kommune, eines Landes oder des Bundes aufgestellt wird, eine Rolle spielen können und es wird die Kulturförderung des Bundes auch rechtlich stärker absichern. Die Verankerung von Staatszielen ist mehr als ein Symbol. Wir haben deshalb keine Angst davor, dass neben dem Staatsziel Kultur weitere Staatsziele ins Grundgesetz aufgenommen werden. Wir sehen eher mit Sorge, dass besonders die Union die mögliche Vermehrung der Staatsziele als Argument missbraucht, sich gegen das Staatsziel Kultur im Grundgesetz zu wenden.“

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