Mit der am 5.10.2021 beschlossenen 8. Änderung der 3. SARS-CoV-2- Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hat der Senat die 2G-Regeln präzisiert. Dabei wurde für den Kulturbereich festgelegt:

Es gilt bei 2G-Veranstaltungen keine Obergrenze für Teilnehmende mehr.
An 2G-Veranstaltungen dürfen auch Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, teilnehmen, wenn sie PCR-getestet sind und eine ärztliche Bescheinigung vorweisen können.
Personal bei Veranstaltungen unterliegt der 2G-Regel nur, wenn es unmittelbaren Kunden-kontakt hat.

Kultursenator Dr. Lederer betont, dass die 2G-Regel dennoch weiterhin – bis auf Tanzveranstaltungen – optional ist. Die seit Juli geltende 3G-Regel ermöglicht bei maschineller Belüftung bereits vollbelegte Häuser ohne Maske am festen Platz.
Damit eine breite kulturelle Teilhabe, insbesondere von noch nicht vollständig geimpften Kindern und Jugendlichen möglich bleibt, empfiehlt er beim derzeitigen Infektionsgeschehen weitgehend bei der 3G-Regel zu bleiben.

Näheres regelt das Hygienerahmenkonzept der Senatsverwaltung für Kultur und Europa, das am Sonnabend, dem 09. Oktober 2021, unter https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/ veröffentlicht wird.
Die Verordnung gilt ab Sonntag, dem 10. Oktober 2021.

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