Das Kabinett hat heute dem von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eingebrachten Entwurf der Novelle zum Deutsche-Welle-Gesetz zugestimmt. Staatsministerin Christina Weiss erklärte bei der Vorstellung des Entwurfs, sie habe mit diesem Gesetz ein Modell etablieren wollen: "Es ist höchste Zeit, Mediengesetze moderner und innovativer zu gestalten."

Eines der wichtigsten Ziele des Gesetzes ist es, der Deutschen Welle ein modernes Aufgabenprofil zu geben. Dabei steht im Vordergrund, Deutschland im Ausland in seiner ganzen Vielfalt darzustellen und das Verständnis und den Austausch zwischen den Kulturen und Völkern zu fördern. Inhaltliche Vorgaben - wie diese Ziele erreicht werden sollen - enthält der Gesetzentwurf nicht. Damit wird die Selbständigkeit und journalistische Unabhängigkeit der Deutschen Welle gestärkt. Denn, so die Staatsministerin: "Wir wollen, ohne in die Rundfunkfreiheit einzugreifen, einen unabhängigen und modernen Sender, dessen eigener Anspruch es sein sollte, ein Bild Deutschlands als weltoffene, unverkrampfte, europäische Kulturnation und als demokratischen Verfassungsstaat zu zeichnen."

Außerdem wird in dem Gesetzentwurf erstmals für eine Rundfunkanstalt in Deutschland ein Verfahren der Selbstregulierung eingeführt. Dies soll die Deutsche Welle in die Lage versetzen, ihre im Gesetz genannten Aufgaben in einem transparenten Verfahren zu erfüllen. Dabei werden die Bundesregierung, der Bundestag und die interessierte Öffentlichkeit beteiligt und erhalten die Möglichkeit, Anregungen zur Aufgabenplanung zu äußern. Mit der neu in das Gesetz aufgenommenen Verpflichtung zur Evaluation wird der Sender zudem fortlaufend prüfen, in welcher Weise die Ziele erreicht werden. Für den vorgesehenen vierjährigen Planungszeitraum erhält die Deutsche Welle eine verlässliche finanzielle Planungsgrundlage.

Weiter wird die Deutsche Welle ausdrücklich in die Lage versetzt, ihre Aufgaben neben Hörfunk und Fernsehen auch mit Online-Angeboten zu erfüllen. Der Sender wird zudem verpflichtet, verstärkt mit anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im In- und Ausland zusammen zu arbeiten.