Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts beschlossen. Durch die Anpassung wird das Recht der Stiftungen des bürgerlichen Rechts stärker vereinheitlicht und im Bürgerlichen Gesetzbuch abschließend geregelt. Damit gilt künftig für alle Stiftungen dasselbe Stiftungszivilrecht.
Viele Stiftungen engagieren sich im Kulturbereich und haben den Zweck, Kunst und Kultur zu fördern. Die Stiftung bürgerlichen Rechts ist seit langem eine unverzichtbare Rechtsform auch für Träger von Kultureinrichtungen wie beispielsweise Museen. Bedingt durch die Niedrigzinsphase und verschärft durch die Corona-Pandemie befinden sich viele Stiftungen in einer schwierigen Situation. Umso wichtiger ist es, Stiftungen in ihrem Engagement mit einem geeigneten Rechtsrahmen zu unterstützen.
Ein wesentlicher Punkt für die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien war, dass das Stiftungsrecht freiwillige Rückgaben von Kulturgut insbesondere NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, aber auch von Kulturgütern, die in der SBZ/DDR entzogen worden sind, oder von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten, nicht verhindern darf. In der Gesetzesbegründung wird nunmehr klargestellt, dass Stiftungen an der Rückgabe ihres Kulturguts nicht dadurch gehindert sind, dass es Teil des Grundstockvermögens ist und für Stiftungen grundsätzlich die Pflicht zur Erhaltung des Stiftungsvermögens besteht. Aus der Praxis waren in jüngerer Zeit vermehrt Rechtsunsicherheiten auf Seiten der Stiftungen im Zusammenhang mit der Restitution verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter bekannt geworden.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters: "Es ist gut, dass die Klarstellung in der Gesetzesbegründung zum neuen Stiftungsrecht die freiwillige Rückgabe von Kulturgut auch aus Stiftungsvermögen erleichtert. Ich hoffe, dass dies nun dazu beiträgt, insbesondere die zur Umsetzung der Washingtoner Prinzipien erforderlichen Restitutionen zu verwirklichen. Denn diese liegen auch im wohlverstandenen Interesse der betroffenen Stiftungen. Die Restitution NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter ist wesentliches Element bei der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Terrorherrschaft und hat für die Bundesregierung herausragende Bedeutung.“