Das Land Niedersachsen schreibt für das Jahr 2008 Jahresstipendien in den Sparten Bildende Kunst, Literatur und Musik (Komposition) aus. Diese Förderungen sollen freiberufliche Künstler finanziell in die Lage versetzen, über einen Zeitraum bis zu einem Jahr verstärkt künstlerisch tätig zu sein. Die Förderung kann bis zu 12.000 Euro jährlich betragen.
In Musik und Literatur schreibt das Land zusätzlich Arbeitsstipendien in Höhe von bis zu 3.000 Euro aus. Sie sollen dazu dienen, ein künstlerisches Arbeitsvorhabens zu realisieren.
Antragsberechtigt für die Jahres- und Arbeitsstipendien sind Künstler mit Wohnsitz oder Produktionsstandort in Niedersachsen. Bewerbungen müssen bis zum 15. Januar 2008 im Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur eingegangen sein. Ebenfalls bis zu diesem Termin sind Bewerbungen um einen Studienaufenthalt in einer ausländischen Künstlerstätte möglich. Diese Fördermaßnahme bezieht auch Architektur und Landschaftsarchitektur ein. Studienstätten im Ausland sind die Deutsche Akademie (Rom), die Cité Internationale des Arts (Paris) und das Deutsche Studienzentrum in Venedig.
Nähere Informationen (Ausschreibungen, Antragsunterlagen) zu diesen Fördermöglichkeiten stehen unter www.mwk.niedersachsen.de (Pfad: Themen/Kultur/ Künstlerförderung) zum Download bereit.
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