Nach Frankreich, England und mehreren anderen Ländern setzt jetzt auch Irland bei der Bekämpfung von Internetpiraterie auf ein abgestuftes Warnmodell. Auf dieses Vorgehen haben sich die vier Major-Labels und der größte irische Internetprovider Eircom in einem achttägigen Gerichtsverfahren vor dem obersten Gerichtshof geeinigt. Danach erhält der Provider zukünftig bei Urheberrechtsverletzungen von den Rechteinhabern die dazugehörigen IP-Adressen und verwarnt dann die betroffenen Anschlussinhaber. Reagiert der Anschlussinhaber auf zwei Warnhinweise nicht, will Eircom in einem dritten Schritt den Internetzugang sperren.

„Immer mehr Länder in der EU und weltweit sehen im Versand von Warnhinweisen in Verbindung mit Sanktionen einen effizienten Weg zur Eindämmung der Internetpiraterie“, begrüßte Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie, die irische Vereinbarung. Nur in Deutschland gäbe es in dieser Frage kaum Fortschritte, weshalb den betroffenen Wirtschaftszweigen weiterhin nur die Alternative bliebe, juristisch gegen Internetpiraten vorzugehen. „Werden in Deutschland nicht schon bald die Weichen für ähnliche Modelle gestellt, hat die deutsche Kreativwirtschaft bald im internationalen Vergleich einen echten Wettbewerbsnachteil“, so Michalk weiter.