Der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (idkv)beklagt die komplizierten Vorschriften im Umsatzsteuerrecht für den Bereich der Kulturwirtschaft und fordert den Gesetzgeber zu transparenteren Regelungen auf.

idkv-Präsident Jens Michow bemängelt in einer aktuellen Stellungnahme "erhebliche Rechtsunsicherheit unter Veranstaltern, Agenturen und Künstlern bei der Beurteilung der Frage, wann Künstlerhonorare steuerfrei beziehungsweise ermäßigt oder mit dem Regelsteuersatz zu besteuern sind." Klarheit in diesem Punkt ist laut Michow aber unabdingbar, da nur der korrekt in Rechnung gestellte Umsatzsteuersatz als Vorsteuer angerechnet werden kann. Michow gibt ein Beispiel: "Wer als Veranstalter 16 anstatt sieben Prozent Umsatzsteuer akzeptiert und als Vorsteuer geltend macht, muss damit rechnen, irgendwann dem Finanzamt die Differenz zurückzahlen zu müssen. Die Branche sitzt auf einem Pulverfass", so der Verbandsvorsitzende. Das Gesetz zwingt laut Michow die umsatzsteuerliche Beurteilung der Leistungen eines Künstlers "in ein Korsett von verwirrenden Parallelen zur Besteuerung von Orchestern, Kammermusikensembles und Chören."

Am 23. Oktober 2003 hatte der Europäische Gerichtshof die in Deutschland gängige unterschiedliche Beurteilung von Solisten und Ensembles bei der Umsatzsteuer für rechtswidrig erklärt. Daraufhin verfügte das Bundesfinanzministerium per Erlass vom 26. März 2004, dass nun einheitlich der ermäßigte Steuersatz anwendbar sei.

Doch an der Umsetzung dieser Direktive hapert es nach Ansicht des idkv erheblich. Der Erlass sei entweder gar nicht zu den Finanzämtern durchgedrungen oder seine Anwendung werde von Amt zu Amt unterschiedlich gehandhabt. Es sei für viele Finanzämter nicht nachvollziehbar, "in welchen Fällen die umsatzsteuerliche Beurteilung der Leistung eines Solisten neuerdings an der Leistung eines Kammermusikensembles festgemacht wird und damit ermäßigt steuerbar ist", so Michow. "Alles, was wir wollen, ist die Umsetzung der diversen Erlasse in überschaubare und transparente gesetzliche Vorschriften", bekräftigt der Verbandspräsident.

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