Die Versicherten der KSK werden auch im Jahr 2022 ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz nicht verlieren, wenn sie mehr als 450 Euro im Monat (5.400 Euro/Jahr) aus einer nicht künstlerischen / nicht publizistischen selbständigen Tätigkeit verdienen. Das Gesetz gilt ab 24. Nov. 2021. Informationen dazu hier.
Weitere Informationen der KSK finden Sie hier.
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2022 unverändert 4,2 Prozent.
Absätze
Quelle
http://dtkv.net/ORG