Das Heinrich-Schütz-Haus Weißenfels wurde in das Blaubuch der Bundesregierung als ein "Kultureller Gedächtnisort" mit besonderer nationaler Bedeutung aufgenommen. Hierzu gehören ausgewählte Kultureinrichtungen in den Neuen Bundesländern, die sich auf 20 historische Persönlichkeiten von nationalem Rang beziehen.
Das Blaubuch wurde als ein Verzeichnis der kulturellen Leuchttürme auf Initiative des Beauftragten für Kultur und Medien erstmals 2001 ins Leben gerufen und von Prof. Dr. Dr. Paul Raabe herausgegeben. Jüngst erschien seine 3. überarbeitete Auflage. Der Kultur-Leitfaden verzeichnet Kriterien wie Besonderheit der Bauten und Anlagen, national bedeutsame kulturelle und wissenschaftliche Tätigkeiten, internationale Wahrnehmung, finanzielle und personelle Ausstattung.
Das Heinrich-Schütz-Haus Weißenfels ist das einzige original erhaltene Wohnhaus des Komponisten. Seit 2003 befindet es sich in Trägerschaft des Weißenfelser Musikvereins „Heinrich Schütz“ e.V. Die Eintragung in das Blaubuch ist eine Anerkennung der erfolgreichen Arbeit des Hauses. Sie bietet verbesserte Voraussetzungen für eine Förderung durch Landes- und Bundesmittel z.B. bei Bauvorhaben. Für die langfristige Sicherung der Weißenfelser Musikergedenkstätte schlägt das Blaubuch die Gründung einer Stiftung vor.
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