Hamburg setzt die Wirtschaftlichkeitshilfe für Kulturveranstaltungen fort. Nachdem das Programm des Bundes, das 2021 maßgeblich in Hamburg entwickelt worden war, Ende 2022 ausgelaufen ist, stellt die Stadt neun Millionen Euro zur Verfügung. Damit bietet die Kulturstadt Veranstalterinnen und Veranstaltern weitere sechs Monate lang Planungssicherheit bei der Organisation ihrer Kulturveranstaltungen. Das hat der Senat heute beschlossen. Mit der Wirtschaftlichkeitshilfe unterstützt die Stadt private Kultureinrichtungen, die nach wie vor die Folgen der Corona-Pandemie und der aktuellen wirtschaftlichen und politischen Situation spüren. Damit die Hamburger Kultureinrichtungen trotz dieser Unsicherheit ihr vielfältiges Kulturangebot aufrechterhalten können, gleicht Hamburg die Verluste aus, wenn weniger Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen verkauft werden als notwendig sind, um die Kosten zu decken. Private Kultureinrichtungen wie Theater, Musicals, Konzertveranstalter oder Kinos können diesen Zuschuss für Veranstaltungen mit bis zu 2.200 Plätzen erhalten.

Die Hamburger Förderung kann rückwirkend für Veranstaltungen ab 1. Januar 2023 beantragt werden und schließt so nahtlos an die Bundesförderung an. Wie bereits beim Förderprogramm des Bundes können Kulturveranstaltende ihre Veranstaltung online unter www.hamburg.de/bkm/wirtschaftlichkeitshilfe registrieren. Die Registrierung ist ab sofort und ausschließlich digital möglich. Wenn auch die Bürgerschaft der Wirtschaftlichkeitshilfe zugestimmt hat, kann die Auszahlung beginnen.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Seit Beginn der Corona-Pandemie hat Hamburg die Kulturveranstalter und -veranstalterinnen mit verschiedenen Hilfsprogrammen unterstützt. So konnten wir Kultureinrichtungen, Künstlern und Künstlerinnen dabei helfen, so gut wie möglich durch diese Krise zu kommen. Doch das Publikum ist auch jetzt noch oftmals zurückhaltend beim Kauf von Tickets und entscheidet sich kurzfristiger für den Besuch einer Kultureinrichtung. Damit besonders die privaten Kultureinrichtungen bei der Planung ihrer Veranstaltungen keine Sorgen haben müssen, wollen wir ihnen mit der Wirtschaftlichkeitshilfe Planungssicherheit geben, indem wir eine eventuell auftretende Finanzierungslücke schließen. Wir wollen das vielfältige Kulturangebot unserer Stadt erhalten und den Veranstaltern Zeit geben, neue Strategien in der Publikumsansprache zu entwickeln.“

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Wir ergänzen unsere Hilfen in der Energiekrise laufend und passen sie der jeweiligen Lage an. Dabei profitieren wir natürlich von den Maßnahmen des Bundes, schließen Lücken und nutzen die Erfahrungen des Hamburger Corona-Schutzschirms –  gerade im besonders hart betroffenen Bereich der Kultur: Corona-Pandemie, Krieg und Energiekrise haben unser aller Verhalten verändert. Gerade kulturelle Einrichtungen spüren diese Veränderungen, die es schwierig machen, ein vielfältiges Kulturangebot dauerhaft unter den gegebenen Unsicherheiten aufrechtzuerhalten. Hier setzen wir an und bieten betroffenen Einrichtungen schnell und unbürokratisch Unterstützung. Unsere Kasse.Hamburg hat schon vorherige Förderinstrumente wie zum Beispiel den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen und den Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen erfolgreich umgesetzt. Bei der Wirtschaftlichkeitshilfe Kultur knüpfen wir nahtlos daran an und nutzen unsere bisherigen Erfahrungen.“

Mit der Wirtschaftlichkeitshilfe werden private Kulturveranstalter und -veranstalterinnen unterstützt, die Veranstaltungen in Hamburg durchführen, zum Beispiel Musicals, Festivals, Privattheater, Konzertveranstalter und Kinos. Sie kann für Veranstaltungen mit bis zu 2.200 möglichen Teilnehmenden beantragt werden, wenn die Veranstaltung aufgrund geringer Publikumsnachfrage nicht kostendeckend durchgeführt werden kann. Die Förderung greift, wenn für eine Veranstaltung weniger als 90 Prozent der Tickets verkauft werden. Dann kann bis zu einer Auslastung von 90 Prozent und maximal bis zur Höhe der entstandenen Kosten gefördert werden.

Die Förderhöchstgrenze liegt bei 100.000 Euro pro Antrag. Veranstalterinnen und Veranstalter, die mehr als fünf Mal pro Monat ähnliche Veranstaltungen in derselben Veranstaltungsstätte durchführen (zum Beispiel Filmvorführungen in Kinos, Ausstellungen in Museen), stellen einen zeitraumbezogenen Antrag für ihre Veranstaltungen und decken so mehrere Veranstaltungen zeitgleich ab. Hier liegt die Förderhöchstgrenze bei 500.000 Euro pro zeitraumbezogenem Antrag.
Rückwirkend können Veranstaltungen ab dem 1.1.2023 registriert und gefördert werden.

Anders als bei der Wirtschaftlichkeitshilfe des Bundes ist eine freiwillige Reduzierung der Ticketverkäufe nicht mehr erforderlich. Jede Veranstaltung soll mit 100 Prozent der Tickets an den Start gehen.

Weitere Informationen zur Wirtschaftlichkeitshilfe finden Sie unter www.hamburg.de/bkm/wirtschaftlichkeitshilfe.

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