Unterzeichnung des Pauschalvertrags zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, der VG Musikedition und der GEMA
Unterzeichnung des Pauschalvertrags zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, der VG Musikedition und der GEMA, (v.l.n.r.) Christian Krauß (VG Musikedition), Dr. Dirk Bange (Sozialbehörde Hamburg), Yvonne Pietsch (GEMA), Melanie Schlotzhauer (Senatorin für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration)  
Foto:  Levke Schulz

Im Musikkindergarten Hamburg wurde Ende 2022 der neue Pauschalvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, der VG Musikedition und der GEMA unterzeichnet. Durch den Pauschalvertrag können Hamburger Kindertagesstätten Kopien von Liedtexten oder Noten rechtssicher und ohne bürokratischen Aufwand nutzen. Ähnliche Regelungen gelten bereits seit 2017 in Bayern und seit 2019 in Baden-Württemberg. Die Vereinbarung mit Hamburg ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Musik gehört zum festen Programm in Kindertageseinrichtungen. Sie hat eine wichtige Bedeutung für die frühkindliche Bildung und fördert maßgeblich die Sprachentwicklung von Kindern. Auch die Eltern werden dabei häufig eingebunden. Erzieherinnen und Erzieher kopieren Liedtexte und Musiknoten und geben die Kopien den Eltern für das gemeinsame Singen mit nach Hause. Damit dies einfach und rechtssicher erfolgen kann, bietet die GEMA im Auftrag der VG Musikedition pauschale Kopierlizenzen für Kindertageseinrichtungen an.

Absätze

„ Der Pauschalvertrag erspart den Kitas bürokratischen Aufwand und Kosten und würdigt gleichzeitig die Arbeit von Musikautorinnen und -autoren.“
Autor
Melanie Schlotzhauer, Sozialsenatorin der Freien und Hansestadt Hamburg

„Musikalische Bildung hat eine zentrale Bedeutung für die Entwicklung der Kinder und unterstützt maßgeblich den Spracherwerb und die Sprachförderung“, sagt Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer. „Bisher musste jede Kindertageseinrichtung, um Musik legal nutzen zu können, Einzelverträge mit der GEMA und der VG Musikedition abschließen. Der Pauschalvertrag, der auf Initiative von Rolf Zuckowski zustande gekommen ist, erspart den Kitas bürokratischen Aufwand und Kosten und würdigt gleichzeitig die Arbeit von Musikautorinnen und -autoren.“

„Wir freuen uns, dass nach Bayern und Baden-Württemberg mit Hamburg nun ein weiteres Bundesland einen verwaltungseinfachen Pauschalvertrag für das Vervielfältigen von Noten und Liedtexten unterzeichnet hat. Dies führt zu einer enormen bürokratischen Entlastung für die Kitas vor Ort, einer Reduzierung der Kosten insgesamt, zur Stärkung der musikalischen Vielfalt und sichert gleichzeitig eine angemessene Vergütung der Kinderliedermacher“, so Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition. GEMA und VG Musikedition betonen weiter, dass die Vertragsunterzeichnung darüber hinaus ein wichtiges Signal gegenüber den Bundesländern sei, die bisher noch keine Vereinbarung für alle ihre Kitas unterzeichnet haben.

Die Initiative für die Vertragsunterzeichnung ging von Sänger und Komponist Rolf Zuckowski aus, der seit drei Generationen erfolgreich Kinderlieder schreibt und mit seinen Kompositionen, Texten und dem richtigen Rhythmus die Herzen der Kinder sowie der Erwachsenen erobert hat. „Ein aktives Musikleben ist für die Persönlichkeitsentwicklung unserer Kinder immens. Daher ist es so wichtig, dass sie aktiv Musik machen, also selbst singen, selbst spielen oder tanzen. Mir ist es ein großes Anliegen, Kitas auf diesem Weg zu unterstützen – deshalb habe ich gerne vermittelt und das Bewusstsein für die Kraft der Musik gegenüber der Politik geschärft.“

Vor Ort kam vor allem das Herzstück der neuen Vereinbarung nicht zu kurz: die Musik. Rolf Zuckowski sang gemeinsam mit den Kindern des Musikkindergartens seine beliebten Lieder „In der Weihnachtsbäckerei“ und „Die Jahresuhr“.