Mit 500.000 Euro unterstützt die Behörde für Kultur und Medien im Rahmen des Elbkulturfonds nicht-kommerzielle Projekte aus allen Bereichen der Kunst- und Kulturszene. Freischaffende Künstlerinnen und Künstler können ihre Projektanträge bis zum 1. Juni 2022 online einreichen.
Es können Projekte aus den Sparten Bildende Kunst, Musik, Tanz, Performance, Architektur, Design, Fotografie und Literatur gefördert werden. All diese bilden die Vielfalt des künstlerischen Schaffens in der Kulturstadt Hamburg auf einzigartige Weise ab. Mit der Förderung von interdisziplinären Projekten werden zukunftsweisende, integrative und gesellschaftspolitisch relevante Ideen unterstützt, die sonst oft nicht realisiert werden könnten. Eine fünfköpfige unabhängige Fachjury entscheidet über die Vergabe der Förderung für 2023. Das Fördervolumen liegt pro Projekt bei ungefähr 50.000 bis 100.000 Euro.
Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Kunst hat die Kraft, Menschen miteinander in Kontakt zu bringen und sie Trennendes, vor allem aber Verbindendes erfahren zu lassen. Diese Kraft ist besonders in Zeiten wie diesen wichtig, denn sie kann uns die Bedeutung von Werten wie Demokratie, Frieden und Solidarität vor Augen führen. Es braucht Raum und Zeit, um darüber miteinander ins Gespräch zu kommen und, wichtiger noch: um miteinander im Gespräch zu bleiben. Wir laden die Künstlerinnen und Künstler der Hamburger Freien Szene ein, diese Räume mit ihren Projekten zu schaffen und unterstützen dies mit dem Elbkulturfonds.“
Der Elbkulturfonds steht für Teilhabe und richtet sich gegen Benachteiligung. Die Behörde für Kultur und Medien begrüßt ausdrücklich Bewerbungen von Künstlerinnen und Künstlern mit motorischen, visuellen, auditiven oder kognitiven Einschränkungen sowie Anträge, deren Projekte die kulturelle Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen ermöglichen oder fördern.
Projektanträge können ab sofort über das Online-Portal Bewerbung - Elbkulturfonds Hamburg eingereicht werden. Antragsschluss ist Mittwoch, der 1. Juni 2022.