Der Senat hat mit der am 26. Mai 2020 verabschiedeten neuen Rechtsverordnung auch weitere Öffnungen im Kulturbereich beschlossen: Die Hamburger Kinos und Stadtteilkulturzentren können unter Auflagen wieder für Besucherinnen und Besucher öffnen. Bedingung ist, dass geeignete Hygienekonzepte umgesetzt werden und das Abstandsgebot eingehalten wird, um den Gesundheitsschutz der Besucherinnen und Besucher genauso wie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich zu gewährleisten. Entsprechende Konzepte werden jetzt von den Einrichtungen erarbeitet. Danach wird sich richten, wann welche Einrichtungen und Angebote wieder öffnen werden. Auch Kulturveranstaltungen im Freien sind nun mit bis zu 50 Personen möglich, zum Beispiel Konzerte oder Theater. Hier gelten ebenso die Vorgaben zum Infektionsschutz. Betreiber von Autokinos können künftig weitere Live-Kulturveranstaltungen anbieten und der Tierpark Hagenbeck kann neben seinem bereits geöffneten Außengelände die Innenbereiche unter den üblichen Auflagen wieder öffnen.
Die Hamburger Kinos und Stadtteilkulturzentren werden jetzt geeignete Schutzkonzepte entwickeln, um den Betrieb unter den geltenden Auflagen zum Infektionsschutz wieder aufnehmen zu können. Wesentlich ist, dass das übliche Abstandsgebot eingehalten wird und jede Einrichtung ein eigenes Hygienekonzept, zum Beispiel für eine regelmäßige Reinigung der öffentlichen Bereiche erarbeitet. Die Besucherinnen und Besucher müssen so geführt und platziert werden, dass das Abstandsgebot von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Dort, wo dies schwer möglich ist, zum Beispiel im Kassenbereich, sind geeignete Trennvorrichtungen vorzusehen. Zudem sind für vier Wochen die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher zu dokumentieren, damit etwaige Infektionsketten nachvollzogen werden können.
Unter der gleichen Maßgabe sind künftig auch Live-Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern möglich. Auch hier ist ein entsprechendes Konzept zum Infektionsschutz Voraussetzung, in dem unter anderem die Vorkehrungen zur Einhaltung der Abstandsregelungen, die Einhaltung der Hygiene, insbesondere auch in den Sanitärbereichen dargelegt werden.
Betreiber von Autokinos können nun unter den gleichen Auflagen, die für den Betrieb des Autokinos gelten, auch weitere Live-Kulturveranstaltungen anbieten.
Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: "Schritt für Schritt ermöglicht es uns das aktuelle Infektionsgeschehen weitere kulturelle Orte und Angebote zu öffnen, wenn die üblichen Abstands- und Hygieneregelungen eingehalten werden. Passend zur warmen Jahreszeit können nun auch ganz neue Kulturformate unter freiem Himmel entwickelt werden. Selbstverständlich immer mit dem vorgeschriebenen Abstand stehen uns so immer mehr Orte des Austauschs und der Begegnung – wie die Kinos und die Stadtteilkulturzentren – wieder offen. Ihre Öffnung ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einem wieder erwachenden kulturellen Leben. Ich freue mich auf die große Kreativität und Lust auf Kultur, mit der diese Orte nun mit Leben gefüllt werden können.“
Die aktuellen Eckpunkte der Kulturminister der Länder zu Öffnungsstrategien im Kulturbereich zeigen auf, wie Kultureinrichtungen nach und nach wieder öffnen können, wenn das Infektionsgeschehen, dies zulässt. Diese sind auch Grundlage der Öffnungen im Kulturbereich in Hamburg: https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/PresseUndAktuelles/2020/200515_MPK_OEffnungskonzept.pdf
Über die genaue Umsetzung der Maßgaben und zu den genauen Daten zur Wiedereröffnung werden die einzelnen Einrichtungen unter anderem im Internet informieren.