Um für die in Not geratenen freiberuflich oder kurzfristig beschäftigten Künstler sichtbare finanzielle Entlastungen zu schaffen, hat sich die GVL entschieden, betroffenen Künstlern einen Vorschuss zu zahlen. Um diesen zu erhalten, werden Berechtigte gebeten, bis 30. April 2020 einen Antrag auf Corona-Hilfe zu stellen.
Bei den Vorauszahlungen, die Ende Mai überwiesen werden sollen, handelt es sich um eine außergewöhnliche Vorschuss-Zahlung für Künstler auf künftige Ausschüttungen. Die Höhe steht im Moment noch nicht fest, sie richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmenden und ihren individuellen zu erwartenden Ansprüchen aus den Verteilungen der nächsten Jahre.
Die von der GVL geleistete Vorauszahlung wird mit den ihnen zustehenden zukünftigen Vergütungen verrechnet. Erst wenn die Vorauszahlung durch zukünftige Vergütungen für die Jahre vollständig abgegolten ist, kommt es wieder zu Auszahlungen.
Die Vorauszahlungen werden mit Vergütungen für die Verteiljahre ab 2015 verrechnet. Alle Vergütungen, die Berechtigte für die Regel- und Schlussverteilungen 2013/2014 erhalten, werden nicht verrechnet (Regelverteilung 2013/2014 geplant für Juni 2020, Schlussverteilung 2013/2014 geplant für 3. Quartal 2020).
Die Verrechnung des Vorschusses beginnt damit mit den kommenden Regelverteilungen für die Jahre 2015-2018, die im Juni 2020 beginnen. Die für den Herbst 2020 geplante Erstverteilung 2019 wird ebenso mit den Vorschüssen verrechnet.
Für die Vorauszahlung gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die bisherige Corona-Hilfe: Wahrnehmungsberechtigte, die ausschließlich freiberuflich oder kurzfristig beschäftigt sind und Covid-19-bedingte Veranstaltungs- oder Produktionsabsagen Honorarausfälle erlitten haben, können die Unterstützung der GVL beantragen.
Wer bereits die Corona-Hilfe in Anspruch genommen hat, muss keinen erneuten Antrag stellen.
Es gilt zu beachten, dass sich die Zahlung eines Vorschusses/Abschlages sowohl auf die Inanspruchnahme staatlicher Hilfemaßnahmen als auch auf steuerliche Belange auswirken kann. Berechtigte haben daher die Möglichkeit, von der Vorschusszahlung Abstand zu nehmen, und die Unterstützung auf die Corona-Hilfszahlung von € 250 zu begrenzen.
Die Antragsformulare finden Sie hier: www.gvl.de/coronahilfe.
Die Anmeldefrist für die Künstler-Vorschüsse endet am 30.4.2020.