Der Beirat der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, dem Regierungsentwurf zum Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) in der aktuellen Fassung nicht zuzustimmen. Vielmehr sollten die Abgeordneten zum ursprünglichen Ziel des Gesetzentwurfs zurückkehren, Kreative und ihre Produzenten zu stärken und die Fehlentwicklungen bei der Privatkopieabgabe durch die Gerätehersteller und -importeure endlich zu korrigieren.

Beiratsvorsitzender Hans Reinhard Biere sagt: "Der Gesetzentwurf darf in dieser Form nicht den Bundestag passieren. Die Pflicht zur Sicherheitsleistung für Hersteller und Importeure muss wieder zwingend und uneingeschränkt im Gesetz verankert werden, sonst ist es das Papier nicht wert, auf dem es steht. Kreativen und ihren Produzenten wird seit Jahren eine angemessene Geräte- und Speichermedienabgabe vorenthalten. Die Bundestagsabgeordneten dürfen jetzt nicht vor den Profitinteressen der Geräteindustrie einknicken.“

Die große Koalition hatte die dramatischen Missstände bei den gesetzlichen Vergütungsansprüchen für die Privatkopie richtig erkannt. Der geltende Koalitionsvertrag sieht daher vor, eine Hinterlegungspflicht aller Geräte- und Speichermedienhersteller für die Ansprüche der Kreativen einzuführen. Auf dieser Basis enthielt der Referentenentwurf zum VGG einen mit allen Beteiligten abgestimmten, tragfähigen Kompromiss. Im aktuellen Regierungsentwurf jedoch wird die Pflicht zur Sicherheitsleistung faktisch außer Kraft gesetzt, indem sie auf Unternehmen beschränkt wird, die insolvenzgefährdet sind.

Biere abschließend: "Im Moment läuft das eigentliche Gesetzesziel leer und die Kreativen werden verschaukelt. Denn in der Praxis können die Kreativen eine Insolvenzgefahr nicht erkennen. Kein Geräteher-steller wird seine bevorstehende Insolvenz ankündigen – und selbst wenn, wäre es für eine Sicherung der Ansprüche längst zu spät.“

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