Am 04.03.2019 hatten sich die Verhandlungskommissionen des Deutschen Bühnenvereins (DBV) einerseits und der Gewerkschaften Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer (VdO) und Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) andererseits auf ein Tarif-Paket geeinigt, das u. a. erstmals bestimmten Bühnenkünstlern (Chor- und Tanzgruppenmitgliedern) das Recht geben sollte, zweimal im Jahr einen selbst-disponierten freien Tag zu nehmen, wenn keine dringenden betrieblichen Belange entgegenstehen.

Wie auf einem Spitzentreffen am 09.05.2019 in Berlin mitgeteilt wurde, ist diese Regelung nun vom großen Tarifausschuss des DBV abgelehnt worden. Das bedeutet, dass weiterhin sämtliche Bühnenkünstler an 365 Tagen im Jahr für jeweils 24 Stunden dem alleinigen Bestimmungsrecht der Intendanten über ihre Arbeits- und Freizeit einschließlich des Urlaubs unterliegen. Bis 14.00 Uhr eines jeden Tages müssen sie sich jeweils selbst im Theater informieren, ob und ggf. wie sie am Abend dieses Tages bzw. am Vormittag des Folgetages eingesetzt werden – und dies 7 Tage in der Woche.

Die Gewerkschaften zeigten sich empört. Tobias Könemann, Geschäftsführer der VdO, merkt an: "Diese Entscheidung belässt Bühnenkünstler in einem Grad der Unmündigkeit, die es heutzutage in keinem anderen Bereich mehr gibt. Sie macht deutlich, dass das deutsche Theater mehrheitlich weiterhin von einer rückwärtsgewandten Feudalherren-Mentalität beherrscht wird, die Künstler/innen als Leibeigene sieht. Mit Freiheit der Kunst hat das jedenfalls nichts zu tun.“

Die VdO hält die Forderung nach zwei arbeitnehmer-disponierten freien Tagen pro Jahr aufrecht und erwägt, ihr bei fortdauernder Verweigerungshaltung des DBV mit Warnstreiks Nachdruck zu verleihen.

Absätze