Am letzten Freitag hat der Bundestag den Einspruch des Bundesrates gegen das Gesetz zur Umwandlung der Akademie der Künste Berlin-Brandenburg in eine Bundeseinrichtung überstimmt. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt.

Kulturstaatsministerin Weiss erklärte: "Der heutige Abschluss des parlamentarischen Verfahrens für dieses Gesetz kommt einer Institution zugute, die als künstlerisch-intellektuelles Zentrum auf ganz Deutschland ausstrahlt und auch international anerkannt ist. Die nationale Bedeutung der Akademie der Künste ist evident, sie kann und muss daher auf die Unterstützung des Bundes zählen können. Die Akademie bekommt mit dem Gesetz nun eine Perspektive, die ihrem Rang entspricht."

Der Gesetzentwurf sieht vor, die bisherige Einrichtung der Länder Berlin und Bradenburg in die Trägerschaft des Bundes zu übernehmen. Im Hauptstadtkulturvertrag vom 9. Dezember 2003 hatte sich der Bund verpflichtet, neben der Stiftung Deutsche Kinemathek und dem Berliner Sonderzuschuss zu den Betriebskosten des Hamburger Bahnhofs auch die Akademie der Künste zu übernehmen. Die Finanzierungsverantwortung für die Akademie der Künste ist bereits zu Jahresbeginn 2004 auf den Bund übergegangen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird sie nun auch rechtlich in eine Bundeseinrichtung umgewandelt.

"Der Bund steht in der Frage der Gesetzgebungskompetenz auf sicherem Boden. Bereits seit einem Jahrzehnt wird die Akademie der Künste durch den Bund maßgeblich unterstützt - ohne Proteste der Länder. Der angekündigten Verfassungsklage des Landes Baden-Württemberg sehe ich gelassen entgegen, zumal niemand in der Kultur hierfür Verständnis aufbringen würde", betonte Weiss.

Der Bund als alleiniger Zuwendungsgeber unterstützt die Akademie der Künste und ihre Aufgaben mit rund 18 Millionen Euro. Bereits seit 1995 hat er sich an der Finanzierung des Archivs der Akademie der Künste zu 50 Prozent beteiligt.

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