Die VG Musikedition und der DTKV haben mit Wirkung zum 01. Mai 2021 einen Gesamtvertrag unterzeichnet, der es den Mitgliedern des DTKV, u.a. Instrumental- und Gesangspädagogen, ermöglicht, für den Instrumental- und Gesangsunterricht sowie für Aufführungen günstige und verwaltungseinfache Lizenzen zur Herstellung und Nutzung von Notenkopien zu erwerben.
Auf der Basis dieses Gesamtvertrages können privat unterrichtende und freiberufliche Musikpädagoginnen und -pädagogen, die DTKV-Mitglied sind, einen Lizenzvertrag abschließen, mit dem Fotokopien und andere (auch digitale) Vervielfältigungen von Noten und Songtexten in bestimmtem Umfang genutzt werden können. Wesentlicher Bestandteil des Gesamtvertrages ist, dass die Verbandsmitglieder einen Rabatt in Höhe von 20 % auf die Normaltarife erhalten.
Der Präsident des DTKV, Cornelius Hauptmann, erklärt zur Unterzeichnung des Gesamtvertrages: "Was den Musikschulen schon seit einigen Jahren recht ist, sollte auch freiberuflichen Musikpädagoginnen und -pädagogen billig sein! So sind wir dankbar, dass die VG Musikedition nun ein Modell des DTKV aufgegriffen hat, das auch Soloselbständigen in diesem Bereich die legale Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Notenmaterial praxisnah für den Unterricht in einem festgelegten Umfang ermöglicht. Durch Abschluss des Gesamtvertrags wird Mitgliedern des DTKV ein Vertragsnachlass von 20% gewährt.“
Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition betont: "Wir freuen uns sehr, dass wir mit der Vertragsunterzeichnung nun dem schon länger geäußerten Wunsch des DTKV nachkommen konnten, auch für die privat unterrichtenden und freiberuflichen Musikpädagogen und Pädagoginnen eine attraktive und rechtssichere "Kopierlizenz“ anzubieten. Nach Erwerb einer solchen "Kopierlizenz“ haben die DTKV-Mitglieder jetzt die Möglichkeit, ihren Unterricht noch flexibler und abwechslungsreicher als bisher zu gestalten. Gleichzeitig bildet der Gesamtvertrag die Grundlage, dass Urheber und Urheberinnen sowie Musikverlage eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke im Musikunterricht erhalten.“
Rechtlicher Hintergrund: Grundsätzlich gilt in Deutschland gemäß § 53 Abs. 4 UrhG ein Fotokopier- bzw. Vervielfältigungsverbot für Noten (oder Songtexte) geschützter Werke und Ausgaben. Dies bedeutet, dass (auch) privat oder freiberuflich tätige Musikpädagogen – genau wie Musikschulen – Notenkopien nur nach Abschluss einer Lizenzvereinbarung mit der VG Musikedition anfertigen und verwenden dürfen.
Weiterführende Informationen, FAQs, Tarifübersicht, Online-Vertragsabschluss: https://www.vg-musikedition.de/vervielfaeltigungen/private-musikpaedagogen