Knapp drei Monate nach der Digitalen-Rechte-Konferenz »Wizards of Os« (WOS) am 12.6.2004 in Berlin nimmt Gerd Gebhardt, Vorsitzender der Phonoverbände, Stellung zu der dort formulierten Forderung einer Flatrate für Musikdownloads. In einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin »Der Spiegel« vom 6.9.2004 lehnt Gebhardt eine derartige Flatrate entschieden ab. Nicht nur bedeute die »Kulturflatrate« eine »Enteignung der Rechteinhaber«, sie entbehre auch jeglicher Rechtsgrundlage. Weiter weist der Vorsitzende auf die wirtschaftlichen Folgen der Umsetzung einer solchen Forderung hin. Legale Online Dienste hätten »keine Chance« mehr, »unbeteiligte Bürger würden zur Kasse gebeten«. Unter Hinweis auf die Vielzahl verschiedener urheberrechtlich geschützter Güter im Internet stellte Gebhardt die Schwierigkeit der Festlegung der Vergütungshöhe für eine Musik-Flatrate heraus. Pauschale Vergütungen seien seiner Ansicht nach auf die Fälle zu beschränken, in denen eine individuelle Abrechnung nicht möglich ist.
In der so genannten »Berliner Erklärung« sprechen sich Netzbürgerrechtler und Onlinerechtsexperten für »ein Alternatives Kompensationssystem (AKS) beziehungsweise eine Musik-Flatrate« aus. Hierzu gibt es nach Ansicht der Experten keine Alternative. Insbesondere die Einführung eines Digital Rights Management-Systems (DRM-System) sei aufgrund der dafür benötigten Technik nicht flächendeckend einsatzfähig. Hinzu komme die ablehnende Haltung der Verbraucher gegenüber derartigen Kontrollmechanismen. Durch das AKS erhoffen sich die Unterzeichner der Erklärung einen Ausgleich der Interessen der Urheber, Rechteinhaber sowie Endnutzer herstellen zu können. Verwertungsgesellschaften sollten wie in der analogen Welt Abgaben auch für online verfügbare Werke kollektiv einziehen. Als Berechnungsgrundlage könne die konkrete Nutzung der entsprechenden Dateien herangezogen werden. So könnte ein Breitbandzugang ebenso wie ein MP3-Player »besteuert« werden.
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Quelle
http://www.urheberrecht.org