Von links nach rechts: Eva Gottstein, Ehrenamtsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Staatsministerin Ulrike Scharf, GEMA Vorstandsmitglied Georg Oeller und Johannes Everding, Direktor Geschäftsentwicklung der GEMA bei der Unterzeichnung des Pauschalvertrags.  
Foto:  StMAS/Nötel

Ehrenamtliche Tätigkeiten sind ein bedeutender Pfeiler gesellschaftlichen Lebens und aktiver Vereinskultur in Bayern. Hier leisten die GEMA und die Bayerische Staatsregierung jetzt einen wertvollen Beitrag. Die pauschale Regelung zur Förderung von Musiknutzungen wird das soziale Mit-einander auf vielen Vereinsfesten unterstützen und die Vereine finanziell entlasten. Die neue Regelung ist ab Anfang April gültig.

Ehrenamtliches Engagement zu unterstützen und ein aktives Vereinsleben zu fördern – diese Anliegen stehen im Mittelpunkt des Vertrages, den die GEMA mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales heute geschlossen hat. Der Freistaat wird ab Anfang April 2023 die Lizenzkosten für bestimmte Musiknutzungen im Rahmen von ehrenamtlichen Veranstaltungen übernehmen. Insgesamt stellt das Staatsministerium noch in diesem Jahr 1,75 Millionen Euro und ab dem Jahr 2024 jährlich 2,4 Millionen Euro zur Verfügung.

Georg Oeller, Vorstandsmitglied der GEMA, begrüßt das Vorhaben: „Mit diesem Vertrag unterstützen wir die Musiknutzung, die ein elementarer Bestandteil eines lebendigen und sozialen Vereinslebens in den Kommunen ist. Wir freuen uns sehr, dass die Bayerische Staatsregierung die Nut-zung von Live- und Tonträgermusik so großzügig fördert und damit ein starkes Signal an die vielen ehrenamtlich tätigen Vereine sendet, die dadurch auch finanziell entlastet werden.“

Bayerns Ehrenamtsministerin Ulrike Scharf betont: „Mehr Zeit fürs Miteinander, weniger Bürokratie, weniger Kosten – das GEMA Gratisticket entlastet gezielt unsere bayerischen ehrenamtlichen Organisationen. Es ist mir ein besonderes Anliegen, dass wir dieses starke Zeichen der Wertschätzung für das Ehrenamt setzen. Ich freue mich, dass die bereitgestellten Mittel noch einmal kräftig aufgestockt wurden. Bayerns Herz schlägt für das Ehrenamt! Gemeinsam ist Bayern stark!“

Der Vertrag „Förderung Ehrenamt in Bayern“ hält auch fest, welche ehrenamtlichen Vereinigungen und Organisationen die Förderung in Anspruch nehmen können. Voraussetzung ist ein Vereinssitz im Freistaat Bayern und eine ehrenamtliche Tätigkeit der Vereinsmitglieder. Darüber hinaus müssen die Vereine gemeinnützige Zwecke (im Sinne des § 52 Abs. 1 AO) verfolgen und entsprechende Freistellungsbescheide dokumentieren können. Vereine, die über ihren Verband bereits Pauschalverträge mit der GEMA abgeschlossen haben, profitieren ebenfalls, sofern die spezielle Musiknutzung nicht schon dort geregelt wurde.

Unter die Förderung fallen eintrittsfreie Veranstaltungsformate wie beispielsweise Vereinsfeiern, die in Räumen oder im Freien Musik einsetzen – egal ob live oder von Tonträgern. Die Veranstaltungsfläche darf bis zu 300 qm umfassen. Ebenfalls entscheidend ist, dass die Events keine kom-merziellen Ziele verfolgen. Der Nutzungsumfang der Förderung ist auf zwei Veranstaltungen pro Jahr für einen Verein begrenzt.

Die „Förderung Ehrenamt in Bayern“ setzt auf das Onlineportal der GEMA. Ehrenamtliche Vereine können ihre finanzielle Entlastung auf dem digitalen Weg unkompliziert und unbürokratisch beantragen.

Johannes Everding, Direktor Geschäftsentwicklung der GEMA, begrüßt das Engagement der Bayerischen Staatsregierung: „Von dem Vertrag zur Förderung des Ehrenamts geht ein starkes Signal aus. Das musikalische Vereinsleben hat im Freistaat Bayern eine zentrale Rolle für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Auf Initiative von Frau Gottstein, Beauftragte der Staatsregierung für das Ehrenamt, Staatsministerin Frau Scharf und den unterschiedlichen Referaten im Ministerium haben wir eine bahnbrechende Vereinbarung getroffen. Dass sie dabei voll auf die digitale Lösung im Onlineportal der GEMA setzen, zeigt die Innovationskraft. Die digitale Anmeldung garantiert ehrenamtlichen Vereinen eine kundenorientierte, verwaltungsvereinfachende und effiziente Zusammenarbeit mit der GEMA. Wir alle hoffen auf rege Nutzung dieser Möglichkeit durch die ehrenamtlichen Vereine in Bayern und freuen uns auf die Wirkung dieser weitreichenden Initiative für ein musikalischeres Vereinsleben.“

Um von der Förderung zu profitieren, müssen ehrenamtliche Vereine ihre Veranstaltungen im Onlineportal der GEMA anmelden. Weitere Informationen zur Umsetzung der Pauschalregelung finden Sie auf www.gema.de/ehrenamt-bayern.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von rund 85.000 Mitgliedern (Komponistinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichter, Musikverlage) sowie von über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

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