Die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. (BVMV) sowie der Berufsverband Discjockey e.V. (BVD) haben die Verhandlungen über den Tarif VR-Ö abgeschlossen. Der Tarif regelt die Vervielfältigungen bzw. Kopien von Musikwerken aus dem GEMA-Repertoire, die zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe hergestellt werden. Die neuen Vergütungssätze treten am 1.4.2013 in Kraft.
Der Tarif VR-Ö regelt die Vervielfältigung zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe von kopierten Musikwerken z. B. im Bereich Einzelhandel, Gastronomie, Clubs, Diskotheken. Die Lizenzierung erfolgt bei demjenigen, der für die Vervielfältigung verantwortlich ist, also bei demjenigen, der diese auch selbst vornimmt oder diese beauftragt.
Die wichtigsten Fakten im Überblick:
- Vergütung: Die Vergütung beträgt 0,13 EUR je Musikwerk, das zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe vervielfältigt wird.
Vervielfältigungen (Kopien), die einmal ordnungsgemäß lizenziert wurden, können zeitlich unbegrenzt für die öffentliche Wiedergabe genutzt werden.
- Bestehende Musikdatenbank: Vervielfältigungen, die vor dem 1.4.2013 vorgenommen wurden, können nachträglich über einen einmaligen Pauschalbetrag in Höhe von 125,00 EUR netto für alle Musikdateien lizenziert werden, sofern dieses bis zum 31.12.2013 erfolgt.
- Sicherungskopien: Die Herstellung von Back-ups ist nicht vergütungspflichtig. Erst wenn die Sicherungskopie zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe aktiviert wird, ist diese einmalig in Höhe von pauschal EUR 125,- (oder als Einzellizenz 0,13 EUR je Musikwerk) zu vergüten. Gleiches gilt für das Überspielen einer Musikdatenbank von einem Datenträger auf einen anderen.
- Gesamtvertragsnachlass: Die Mitglieder von Organisationen, mit denen die GEMA einen Gesamtvertrag für diesen Tarif geschlossen hat, erhalten einen Gesamtvertragsnachlass in Höhe von 20%.
Absätze
Quelle
http://www.gema.de