Mit dem Abschluss der Gesamtverträge zwischen der GEMA und den beiden Nutzervereinigungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für Fernsehen und Hörfunk tritt rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 ein einheitliches Tarifmodell in Kraft, das sowohl für den öffentlich-rechtlichen als auch für den privaten Rundfunk gilt.
Die für die Bereiche Fernsehen und Hörfunk geschlossenen Vereinbarungen regeln die Vergütung der Musiknutzung im Bereich der Sendung und der programmbegleitenden Online-Angebote. Das neue Tarifmodell ist linear ausgestaltet, d.h. die Höhe der Vergütungssätze richtet sich u.a. nach der Höhe des Musikanteils in den jeweiligen Programmen. Betroffen davon sind im Fernseh- und Hörfunkbereich die Gesamtverträge zwischen der GEMA und den jeweiligen Nutzervereinigungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands.
GEMA als „one-stop-shop“
Mit dem Abschluss der beiden Rahmenverträge stellen die Parteien sicher, dass ARD und ZDF die Musikrechte weiterhin gebündelt über die GEMA als „one-stop-shop“ lizenzieren können. Dadurch wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch in Zukunft auf das qualitativ hochwertige GEMA-Repertoire zurückgreifen können, um dem hohen Stellenwert, den die Musik in den Programmen von ARD und ZDF hat, Rechnung zu tragen.
Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA: „Wir sind sehr zufrieden, dass wir nach einer intensiven, aber stets konstruktiven Phase der Verhandlung gemeinsam mit unseren Vertragspartnern ein für beide Seiten akzeptables Ergebnis erreicht haben. Mit den neuen Verträgen wird eine Rechts- und Planungssicherheit hergestellt, die der Relevanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dem herausragenden Wert von Musik für dessen Programme gleichermaßen gerecht wird.“
Eva-Maria Michel, Verhandlungsführerin für die ARD: „Ohne einen Rechteerwerb, der uns Zugang zur gesamten Bandbreite des musikalischen Schaffens aus einer Hand vermittelt, könnten wir den Vielfaltsanforderungen, die an unsere Angebote gestellt werden, nicht gerecht werden.“
Hans Joachim Suchan, Verwaltungsdirektor des ZDF: „Kollektives Rechtemanagement im musikalischen Bereich erfordert die Lizenzierung des Weltrepertoires zu Sendezwecken und zur Nutzung in den Online-Diensten der Rundfunkanstalten. Wir begrüßen, dass die GEMA mit dem Vertragsabschluss diesen Erfordernissen gerecht wird.“
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Quelle
http://www.gema.de