Die GEMA hatte im Januar 2007 für die Zeit 2003 bis Ende 2007 Verträge für Ruftonmelodienutzungen sowie Download und Streaming von Musikwerken mit BITKOM, Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., geschlossen.
Offene Tarif- und Abrechnungsfragen sollten im ersten Halbjahr 2007 gemeinsam geklärt werden. Nachdem in diesen Fragen kein Ergebnis erzielt werden konnte, macht die GEMA nunmehr von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und beendet die Verträge mit Wirkung zum 30. Juni 2007.

Harald Heker, Vorsitzender des Vorstands der GEMA: "Trotz größter Verhandlungsanstrengungen war BITKOM nicht bereit, bei den wirtschaftlich bedeutenden Abonnementmodellen eine angemessene Vergütung für die Urheber zu vereinbaren. Den Mitgliedern der GEMA fehlen somit weiterhin aus der Vergangenheit bis heute Millionenbeträge."

BITKOM ist offenbar in sich gespalten, denn Jamba, Mitglied des BITKOM, war als aggressivstes Unternehmen im Bereich der Abonnements in dieser Frage nicht zur Offenlegung der Zahlen und zu einigungsfähigen Kompromissen bereit.

Gegen Jamba läuft bereits ein Schiedsverfahren der GEMA mit dem Ziel der Offenlegung der Einnahmen und Zahlung der Vergütungen, das weiterhin mit Nachdruck betrieben wird.

Die GEMA macht deshalb von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, um offene Fragen im Verhältnis zu anderen BITKOM Mitgliedern gerichtlich zu klären.

Die GEMA vertritt die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über 1 Million Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist mit einem Ertrag von EUR 874 Mio. für die Nutzung des Musik-Weltrepertoires (Geschäftsjahr 2006) weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

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