Die GEMA geht seit Jahren kontinuierlich und erfolgreich gegen die Internet-Piraterie vor. In 2008 und 2009 konnten vor allem gegen Diensteanbieter wie Spreader und Zugangsvermittler Erfolge erzielt werden.
Die Urteile zeigen, dass solche Diensteanbieter durchaus auch für Rechtsverletzungen, die von ihren Nutzern begangen werden, zur Verantwortung gezogen werden können. Künftig können Zugangsvermittler damit zu zentralen Ansprechpartnern und idealerweise Kooperationspartnern im Kampf gegen die illegale Nutzung von Inhalten im Usenet und Internet werden.

„Die GEMA beobachtet die Entwicklung bereits lizenzierter Angebote im Internet sehr aufmerksam, um den Urhebern auch im digitalen Zeitalter eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Musik zu sichern“, so Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA. „Die Urteile gegen Alphaload und xirror.com sind nur zwei Beispiele in unserem kontinuierlichen und erfolgreichen Kampf gegen die Musikpiraterie. Die GEMA wird ihren Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vehement weiter führen und wo notwendig Urteile erwirken, wo möglich aber auch Vereinbarungen treffen zur Nutzung von Musik und zum angemessenen Ausgleich für Musikautoren und –verlage, die von der GEMA vertreten werden.“

Gericht bestätigt Sieg der GEMA gegen Alphaload
Die GEMA konnte im Rechtsstreit gegen den Dienstanbieter Alphaload in zweiter gerichtlicher Instanz ihren Erfolg wiederholen. Die Urteilsbegründung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 28.01.2009 bestätigte das Urteil aus erster Instanz des Landgerichts Hamburg vom 26.10.2007. Die Unterlassungsverpflichtung erstreckt sich nun auf jegliche durch Alphaload ermöglichte Zugangsvermittlung zu den urheberrechtswidrig genutzten Musikwerken aus dem GEMA-Repertoire. Alphaload muss aufgrund des Urteils Sorge dafür tragen, dass Dateien mit den streitgegenständlichen Musikwerken nicht mehr auffindbar sind und nicht mehr heruntergeladen werden können. Zudem wurde das Unternehmen Walea GmbH, Betreiber von Alphaload, dazu verurteilt, sämtliche Werbeaussagen einzustellen, mit denen die Nutzung des Dienstes zu illegalen Zwecken propagiert wurde.

Alphaload wird gegen diese Entscheidung nicht weiter vorgehen. Das Unterlassungs-Urteil des LG Hamburg vom 18. 06.2007 wird von dem Dienstbetreiber damit als rechtskräftige und abschließende Entscheidung anerkannt.

Der kostenpflichtige Dienstanbieter Alphaload vermittelt seinen Kunden den Zugang zum Usenet. Er unterstützt zudem die Suche nach Inhalten sowie deren Download mittels einer speziellen Software. Aus dem GEMA-Repertoire wurden im Angebot von Alphaload zahlreiche Musikwerke urheberrechtswidrig genutzt, d.h. öffentlich zugänglich gemacht.

Xirror.com stellt nach Urteil seinen Dienst ein
Gegen Xirror.com ist die GEMA ebenfalls auf dem Gerichtsweg vorgegangen und hat bereits im Juni 2008 einen Sieg errungen. Der Spreader hat daraufhin seinen Dienst eingestellt. Nun nimmt die GEMA ihren Kampf gegen weitere Betreiber auf.

Spreader ermöglichen Nutzern, beliebige Dateien auf einer Vielzahl von Share-Hostern von einer zentralen Stelle aus zu verteilen. Von diesen Share-Hostern, die als Plattform für Musikinhalte fungieren, können die Dateien dann umfassend und weltweit abgerufen werden.

GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen BeamDVD
Einen weiteren wichtigen Erfolg erzielte die GEMA gegen einen andersartigen Online-Dienstbetreiber, die BeamDVD GmbH. Das Landgericht Köln hat am 6.2.2009 eine einstweilige Verfügung gegen BeamDVD verhängt und verbietet dem Video-on-Demand-Dienst damit sowohl, Musikwerke in Filmen ohne Zustimmung der GEMA im Internet öffentlich zugänglich zu machen als auch, sich als „GEMA-Partner“ oder „garantiert legaler Service“ zu bezeichnen.
Die Nutzer des Dienstes konnten sich Filmtitel auf der Internetseite des Betreibers aussuchen und über die Internetverbindung ansehen oder herunterladen. Der Dienstbetreiber hatte unter anderem bekannte deutsche Filme wie etwa „Das Wunder von Bern“ oder „Deutschland – ein Sommermärchen“ in seinem kostenpflichtigen Angebot. GEMA-Mitglieder haben die Musik zu diesen Filmen komponiert, so dass Rechte aus dem GEMA-Repertoire berührt wurden.

BeamDVD hat seinen Dienst im März 2009 bis dato eingestellt.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über 1 Mio. Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

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