Die GEMA hat in ihrem nachhaltigen Vorgehen gegen die Internetpiraterie einen weiteren Erfolg errungen. Mit einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln wurde erstmals dem Betreiber einer Videoplattform untersagt, Werke aus dem GEMA-Repertoire unlizenziert zu nutzen. Der Dienstebetreiber hatte die fortgeschrittenen Lizenzverhandlungen mit der GEMA vor Kurzem abgebrochen.
Das Vorgehen der GEMA richtete sich gegen das Videoportal VideoTube, das auf dem Prinzip des User Generated Content basiert: Nutzern ist es danach möglich, beliebige Videos in eine von den Betreibern bereit gestellte Internetplattform einzustellen, die sich andere Nutzer von dort aus jederzeit abrufen können. Eine Vielzahl der Videos ist mit Werken aus dem GEMA-Repertoire hinterlegt; zum Teil finden sich ganze Musikvideos oder Konzertmitschnitte in dem Dienst.
"Entscheidendes Anliegen der GEMA ist es, für diese innovativen Nutzungsmodelle mit den Beteiligten eine einvernehmliche Lizenzierungslösung zu finden." betont Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA. "Mit der einstweiligen Verfügung haben wir hierfür ein wichtiges Signal für die rechtliche Bewertung der "Web 2.0-Plattformen" gesetzt. Die Entscheidung zeigt, dass die Betreiber dieser Plattformen sich nicht jeglicher Verantwortung für Verletzungen des Repertoires unserer Mitglieder durch ihre Nutzer entziehen können."
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über 1 Mio. Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist mit einem Ertrag von EUR 874 Mio. für die Nutzung des Musik-Weltrepertoires (Geschäftsjahr 2006) weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
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Quelle
http://www.gema.de