Nach dem Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft und dem Deutschen Musikverleger-Verband (DMV) hat nun auch die GEMA die Verabschiedung der Novelle des Urheberrechts durch den Deutschen Bundestag am Freitag, dem 11. April, begrüßt. "Der Gesetzgeber hat den Grundsatz verwirklicht, dass technologischer Fortschritt vom Fortschritt im Urheberrecht begleitet werden muss", kommentierte GEMA-Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Reinhold Kreile. Einziges Manko der Novelle ist laut der GEMA die fehlende Anhebung der Vergütung für das private Kopieren von Werken.
Quelle: Musikwoche.de
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