Die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) wendet sich entschieden gegen den Versuch, eine erneute Debatte über die "Tarifverträge" am Theater anzuzetteln. Am 1. Januar 2003 ist ein aktualisierter und reformierter "Normalvertrag Bühne" in Kraft getreten.

Der Präsident der GDBA, Hans Herdlein, spricht sich gegen eine Fortsetzung der ungerechtfertigten Tarifvertragsschelte aus: ?Noch ehe das neue Tarifrecht im künstlerischen Bereich der Bühnen in der Praxis angewandt und erprobt wurde, wird es von einzelnen Intendanten und Verwaltungsleitern wieder in Frage gestellt. Von Theaterzeitschriften werden Umfragen veröffentlicht, die nicht repräsentativ sind. Sie belegen nur Voreingenommenheit und mangelnde Kenntnis des Bühnenrechts.?

Einer breiten Öffentlichkeit ist offensichtlich nicht bekannt, dass es im künstlerischen Bereich der Bühnen keinen Kündigungsschutz gibt. Dass Solomitglieder eine nur von Ruhepausen unterbrochene permanente Arbeitszeit haben, weiß man nicht. Die zahlreichen Opfer an Einkommenseinbußen, die über Haustarifverträge an den Bühnen der neuen Bundesländer gebracht werden, finden keine Erwähnung. Unbekannt ist, dass der gesamte Bereich der Solomitglieder und künstlerisch-technischen Mitarbeiter von der Angleichung der Ostvergütungen an den westlichen Standard ausgenommen wird. Dass sich die Vergütungsrelationen innerhalb der Theater zwischen dem künstlerischen und den nicht künstlerischen Bereich über Jahre hinweg unvertretbar auseinander entwickelt haben, wird nicht zur Kenntnis genommen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Kritik richtet sich darauf, dass die Orchester nicht in den Normalvertrag Bühne aufgenommen wurden. Hier handelt es sich um ein eigenständiges Rechtsgebiet, das nach anderen Grundsätzen gestaltet ist, als das der darstellenden Künstler.

Der Deutsche Bühnenverein fordert, den nicht künstlerischen Bereich, der nach den Rechtsverhältnissen des Öffentlichen Dienstes verpflichtet ist, aus den Theatern herauszulösen und seiner Tarifhoheit zu unterstellen. Das aber ist eine Entscheidung der Arbeitgeberverbände des Öffentlichen Dienstes und der Gewerkschaft ver.di. Die Rechtsträger der öffentlichen Theater bestimmen in eigener Entscheidungsmacht, nach welchen Rechtsverhältnissen sie die Theater betreiben und das Personal anstellen. Über die Folgen einer Herauslösung des Öffentlichen Dienstes aus den Theatern werden keine Überlegungen angestellt. In Anbetracht der Haushaltskrisen der öffentlichen Hand wird die Theaterlage noch gefährdeter als sie bereits ist. "Erforderlich ist vielmehr, den künstlerischen Bereich, von dem das Theater lebt, auf die gleiche haushaltsrechtliche Stufe wie den nicht künstlerischen Bereich zu stellen und als öffentliche Pflichtaufgabe zu finanzieren," so GDBA-Präsident Hans Herdlein. "Eine solche Debatte braucht das Theater, wenn es gesellschaftspolitisch eine Zukunft haben soll."
Hamburg, 27. Februar 2003

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