Deutschlandradio wird fristgerecht zum 31.03.2006 Verfassungsbeschwerde gegen den 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag einlegen. Deutschlandradio hatte mit der Entscheidung über den Gang nach Karlsruhe in der Hoffnung abgewartet, dass eine Lösung des Konflikts im Verhandlungswege mit den Ländern erreicht werden könnte. Dies hat sich bedauerlicherweise als unrealistisch erwiesen.
Der Gebührenanteil des Deutschlandradios, das als einzige Anstalt eine absolute Absenkung seiner Gebühren in Kauf nehmen musste, war infolge der Anrechnung von Rücklagen in der laufenden Gebührenperiode um drei Cent auf ca. 37 Cent p.M. herabgesetzt worden. Diese Rücklagen werden zum Ende der laufenden Gebührenperiode 2008 aufgebraucht sein. Erfolgt keine Anpassung an den von der KEF anerkannten und notwendigen Finanzbedarf, hätte dies für den Informations- und Kulturauftrag des nationalen Hörfunks schwerwiegende Auswirkungen.
Die Verfassungsbeschwerde zielt darauf ab sicherzustellen, dass die bedarfsgerechte Finanzierung des Deutschlandradios, das sich auf den Kern der Grundversorgung Information und Kultur konzentriert, auch künftig in einem sich ändernden medialen Umfeld gewährleistet bleibt.
Das Verfahren fällt in eine Zeit, in der sich dramatische Veränderungen der Rundfunklandschaft abzeichnen. Die Digitalisierung der Medien, die zunehmende multimediale Vernetzung, das Entstehen neuartiger Dienste und Verbreitungsformen, die Verschlüsselung der Angebote und die damit verbundene Tendenz, auch für bisher frei empfangbare Programme privater Veranstalter Entgelte zu erheben, werden auch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor völlig neue Herausforderungen stellen. Es ist zu erwarten, dass in dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht diese Entwicklungen zur Sprache kommen und das Gericht die Gelegenheit nutzen wird, grundsätzliche Feststellungen zu Aufgabe und Stellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einer multimedialen Informationsgesellschaft zu treffen.
Deutschlandradio ist der einzige vollkommen werbefreie öffentlich-rechtliche Veranstalter. Vor dem beschriebenen Hintergrund ist es unerlässlich, dass der nationale Hörfunk seinen spezifischen Auftrag und die sich daraus ableitenden Interessen in diesem Verfahren mit eigener Stimme vertritt.
Die Vertretung des Deutschlandradios wird Rechtsanwalt Gernot Lehr aus der Kanzlei Redeker & Partner in Bonn übernehmen. Gernot Lehr ist als renommierter Verfassungs- und Medienrechtler durch zahlreiche einschlägige Veröffentlichungen und erfolgreiche Verfahren vor dem höchsten deutschen Gericht ausgewiesen.
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Quelle
http://www.dradio.de