Der Gesamtverband Deutscher Musikfachgeschäfte (GDM) in Bonn geht erfolgreich gegen Händler vor, die ihre Musikinstrumente über die Auktionsplattform eBay anbieten, aber den Käufern z.B. nicht die gesetzlich vorgeschriebene 2-Wochen-Frist für den Widerruf der Bestellung einräumen. Das erklärte der Geschäftsführer des GDM, Dr. Heinz Stroh, am Mittwoch in Bonn. So habe der GDM beim Landgericht Köln eine Einstweilige Verfügung gegen einen Händler aus Norddeutschland erwirkt, der Instrumente über eBay anbot, aber nicht die Vorschriften für Fernabsatzgeschäfte eingehalten hatte, wozu auch die Widerrufsfrist gehört.

Stroh kündigte an, dass weitere Händler im Visier des GDM stehen, die bei ihren eBay-Angeboten gegen geltendes Recht verstoßen. Er berichtete weiter, dass auf Grund der ersten Abmahnungen durch den Verband die meisten Händler eine Unterlassungserklärung abgegeben hätten. Der GDM-Geschäftsführer: “Wenn einige schwarze Schafe im Handel meinen, sie können den fairen und lauteren Wettbewerb mit illegalen eBay-Angeboten unterwandern, so werden wir kompromisslos dagegen vorgehen."