Heftige Kritik an den arbeitsmarktpolitischen Entscheidungen der Bundesregierung äußerte der Präsident der Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA), Hans Herdlein, in der Januar-Ausgabe der „bühnengenossenschaft“. Die Arbeitsmarktpolitik der vorherigen Regierung habe gerade auf dem künstlerischen Sektor zu äußerst negativen Folgen geführt. So sei zum Beispiel die Verkürzung der Rahmenfrist zur Erlangung des Arbeitslosengeldes I auf zwei Jahre „eine Hürde, die bei Beschäftigungen von unterschiedlicher Dauer – wie bei freischaffender künstlerischer Tätigkeit – nur schwer zu nehmen ist.“ Der Künstler habe zwar Arbeitnehmerstatus und zahle Pflichtbeiträge in die Arbeitslosenversicherung, erhalte aber keine Leistungen: „In Umkehrung der derzeitigen ‚Missbrauchdiskussion’ über zu Unrecht empfangene Leistungen auf Seiten der Arbeitslosen kann man hier von einem Missbrauch der Beitragsleistungen von Seiten der Behörde sprechen. Sie nimmt Pflichtbeiträge ein, gewährt aber keine Leistung, wenn der Versicherungsfall der Arbeitslosigkeit eintritt, weil die politisch verfügten Anspruchsvoraussetzungen zu hochgeschraubt sind. Hier wäre der Kraftausdruck des Bundesarbeitsministers angebracht, den er zur Abwehr des Rüttgers-Vorschlages gebraucht hat,“ so Herdlein in seinem Leitartikel. Franz Münteferings Kraftausdruck war „Sauerei“. Völlig unverständlich sei ferner, dass die Künstlerdienste der Zentralen Bühnen-, Fernseh- und Filmvermittlung (ZBF) vom Bundesrechnungshof gerügt wurden, weil sie Künstler „in selbständige Arbeit“ vermittelt haben! „Die gleiche Arbeitsagentur aber darf nach dem Willen des Gesetzgebers Zuschüsse dafür zahlen, wenn sich jemand selbständig macht. Oberstes Ziel der Bundesagentur für Arbeit sollte doch die Vermittlung in Arbeit sein,“ schreibt der GDBA-Präsident.