Auf einer gemeinsam mit dem Kuratorium ihres Instituts für Kulturpolitik durchgeführten Klausursitzung hat der Vorstand der Kulturpolitischen Gesellschaft am 20./21. Januar 2005 die Schwerpunkte der zukünftigen Arbeit bestätigt und um neue Themen ergänzt. Verstärkt bemühen will sich der Verband um die Begründung der öffentlichen Verantwortung im Kulturbereich. Vor dem Hintergrund der Bestrebungen der Welthandelsorganisation WTO und der Europäischen Union, kulturelle Angebote als Dienstleistungen einzustufen und dem freien Wettbewerb auszuliefern, wird sich die Kulturpolitische Gesellschaft weiter für das »Bürgerrecht Kultur« einsetzen und den Staat auf eine aktive Förderung verpflichten, wie dies in ihrem Grundsatzprogramm von 1998 gefordert wird. Der Sitzung in Berlin vorausgegangen war eine lebhafte außerordentliche Mitgliederversammlung und öffentliche Diskussionsveranstaltung zum Thema »Kulturelle Grundversorgung« am 20. Januar in der Landesvertretung Schleswig Holstein, an der ca. 120 Mitglieder und Gäste teilnahmen.

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