Die Kulturdezernentin der Stadt Frankfurt am Main, Ina Hartwig, hat die maßvolle Lockerung der pandemiebezogenen Beschränkungen für das Gaststättengewerbe begrüßt. In diesem Zusammenhang forderte sie die hessische Landesregierung dazu auf, eine Übertragung der Lockerung auch auf Kulturbetriebe zu prüfen. Sie verwies auf die neue Regelung in Österreich, das für Kulturveranstaltungen drinnen wie draußen nun die Maßgabe "Entweder ein Meter Abstand oder ein Sitzplatz frei“, letzteres mit Maskenpflicht, vorsehe.
"Der hessische Sonderweg mit einer Beschränkung auf eine Person pro fünf Quadratmeter erschwert vielen Kultureinrichtungen die Wiederaufnahme selbst eines eingeschränkten Notbetriebs erheblich. Kleine Theater etwa können unter solchen Bedingungen überhaupt nicht öffnen. Denn mit maximal acht oder zwölf Zuschauern lässt sich kein Theaterbetrieb sinnvoll finanzieren oder verantwortungsvoll bezuschussen. Es wäre deshalb wünschenswert, dass die Landesregierung die Übertragung dessen, was nun für Gaststätten möglich ist, auch auf Kulturbetriebe prüft“, sagte die Kulturdezernentin.
Unter der Voraussetzung, dass es sich um fest zugeteilte Plätze handelt, in der Regel Sitzplätze, sind in Österreich ab 29. Mai Kulturveranstaltungen mit 100 Zuschauern erlaubt, ab 1. Juli mit 250 Zuschauern, ab 1. August mit bis zu 500 oder 1000 Zuschauern, eine Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörden vorausgesetzt. Open-Air-Veranstaltungen können ab Juli bereits für 500 Zuschauer angesetzt werden, ab 1. August für 750, mit Sondergenehmigung für 1250 Zuschauer.
"Ich würde mir wünschen, dass die Landesregierung in Hessen eine Übertragung solcher Modelle prüft, um den Kulturschaffenden zumindest etwas mehr Handlungsspielraum in dieser Situation zu geben", sagte Hartwig. Besonders Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel sollten eine Lockerung der Abstand- und Hygieneregeln erfahren, für diese gelten aktuell noch dieselben Regelungen wie für geschlossene Räume. "Das wäre besonders für Festivals wichtig, die keine Eintrittskarten verkaufen, weshalb sie derzeit keinen Anspruch auf die Ausfallzahlungen des Landes haben. Eine Lockerung der Regelungen würde das Arbeiten erleichtern“, erklärte die Kulturdezernentin.