Nach den Bund-Länderverhandlungen tritt auch in Hessen am Montag, 7. Februar, die angepasste Corona-Verordnung in Kraft und legt neue Zuschauergrenzen bei den Kultureinrichtungen fest. So dürfen in Innenräumen die ersten 250 Plätze voll besetzt werden, von da an darf die Auslastung höchstens 30 Prozent betragen. Vorher lag die Obergrenze bei maximal 250 Zuschauern.

Kultur- und Wissenschaftsdezernentin Ina Hartwig sagt: „Von der im Vorfeld angekündigten bundesweit einheitlichen Regelung merken wir hier in Frankfurt nichts: Während wir hier in Hessen gerade mal unbefriedigende 30 Prozent der Karten verkaufen können, haben andere Bundesländer die Auslastungsgrenzen sehr viel höher angesetzt. Wir haben also wieder einmal einen bundesweiten Flickenteppich. Das ist für die Kultur kein echter Gewinn und erst recht nicht die Rettung.“

Die neue Regelung führe außerdem mal wieder zu kurzfristigen Umplanungen, was Ressourcen binde, Kosten verursache und zu Frust bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Besucherinnen und Besuchern führe. „Diese Salamischeiben-Taktik muss ein Ende haben, unsere Kultureinrichtungen haben zu lange unter den pandemiebedingten Einschränkungen gelitten und dürfen nicht alleine gelassen werden“, appelliert Hartwig an den Bund und das Land. Alle Häuser hätten mit Hygiene- und Schutzkonzepten wirkungsvolle Maßnahmen entwickelt, um einen risikoarmen Besuch zu ermöglichen. Kulturdezernentin Hartwig erklärt: „Doch die Häuser wie auch alle anderen Kulturschaffenden brauchen unbedingt eine gewisse Planungssicherheit, denn Kartenvorverkäufe und Programmgestaltung brauchen Vorlaufzeiten. Und die Kultur braucht das Publikum, wie auch das Publikum die Kultur.“

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