Seit dem letzten Jahr besteht für Musikschulen die Möglichkeit, in bestimmtem Umfang Kopien von Noten herzustellen und zu verwenden. Damit wurde dem Wunsch zahlreicher Musikschulen Rechnung getragen, eine legale und praxisorientierte Ausnahmeregelung vom gesetzlich verankerten Kopierverbot für Noten zu schaffen.
Die VG Musikedition freut sich, schon nach wenigen Monaten mit dem Bundesverband Deutscher Privatmusikschulen e.V. (www.bdpm.de), der knapp 300 private Musikschulen vertritt, einen Gesamtvertrag abgeschlossen zu haben. Dieser Gesamtvertrag beinhaltet insbesondere finanzielle Vorteile für die Mitgliedsschulen des Bundesverbandes. So erhalten alle Mitglieder des BdPm bei einem Vertragsabschluss einen Nachlass in Höhe von 20 % auf die gültigen Tarife. Der Gesamtvertrag tritt rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft.
Die VG Musikedition und der Bundesverband Deutscher Privatmusikschulen e.V. sind der Überzeugung, dass mit Abschluss dieses Gesamtvertrages Rahmenbedingungen vereinbart werden konnten, die für Musikschulen in der täglichen Praxis erhebliche Erleichterungen darstellen, aber gleichzeitig den Wert des geistigen Eigentums in angemessener Form berücksichtigen.
Musikschulen, die Interesse an der Herstellung und Nutzung von Fotokopien haben, können einen verwaltungseinfachen Lizenzvertrag mit der VG Musikedition abschließen. Weiterführende Informationen auch unter: www.vg-musikedition.de (oder telefonisch: 0561/109656-14).
Die VG Musikedition vertritt die Rechte von Komponisten, Textdichtern, musikwissenschaftlichen Herausgebern und Musikverlagen.
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