Die neuen Rahmenbedingungen für die Exzellenzförderung "TANZPAKT Stadt-Land-Bund“ stehen fest: die Initiative von Kommunen, Bundesländern und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) wird fortgesetzt. Das Ergebnis ist erfreulich: Noch in diesem Jahr wird eine weitere Ausschreibung für den Zeitraum 2021 bis 2025 stattfinden, für den insgesamt 5,125 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung stehen.

Neben der Förderung neuer Vorhaben ist den 15 Projekten der Pilotphase eine Beantragung für die Weiterentwicklung ihrer Konzepte möglich. Die Fortsetzung TANZPAKT Stadt-Land-Bund wird deshalb in einem gestaffelten Verfahren durchgeführt, entschied das Kuratorium des Förderprogramms. Aufgrund der Corona-Pandemie werden verstärkt Beratungen durchgeführt und Fachtage zur Qualifizierung im Bereich des kulturpolitischen Handelns entwickelt. Diese Angebote richten sich sowohl an die Tanzszenen vor Ort wie auch an Kommunen und Bundesländer.

Eine bundesweite Infoveranstaltung zur TANZPAKT Fortsetzung ist am 6. Mai geplant. Alle relevanten Informationen zum Antragsverfahren werden voraussichtlich Anfang Mai auf www.tanzpakt.de veröffentlicht.

Ausschreibung Weiterentwicklung Pilotprojekte der 1. und 2. Förderrunde
Antragsschluss:                30. April 2021
Juryentscheidung:             voraussichtlich Ende Mai 2021
Projektlaufzeit:                  Beginn flexibel; Ende spätestens März 2025
 
Ausschreibung für Erstbeantragung 3. Förderrunde
Antragsschluss:               20. August 2021
Juryentscheidung:            voraussichtlich Oktober 2021
Projektlaufzeit:                 November 2021 bis März 2025 

Das Förderprogramm wird weiterhin in kooperativer Trägerschaft von Diehl+Ritter (Träger Förderfonds) und dem Dachverband Tanz Deutschland (Träger Kulturpolitischer Dialog) realisiert.

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