Das Förderprogramm für baden-württembergische Mädchen- und Knabenchöre geht in eine weitere Runde. Das Kunstministerium unterstützt auch in diesem Jahr herausragende Kinderchöre mit insgesamt bis zu 120.000 Euro. Die Bewerbungsfrist endet am 30. April.
„Baden-Württemberg zeichnet sich durch ein reges Musikleben aus. Mit dem Förderprogramm wollen wir die hervorragende gesangliche und musikalische Chorausbildung der Kinder und Jugendlichen im Land sicherstellen“, so Staatssekretär Dr. Dietrich Birk.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Mädchen- und Knabenchöre in Baden-Württemberg, deren musikalische Arbeit der Pflege des klassischen und geistlichen Repertoires gilt. Weitere Voraussetzungen sind ein fünfjähriges Bestehen sowie eine regelmäßige Konzerttätigkeit von mindestens zwölf Auftritten im Antragsjahr. Die Chormitglieder sollen regelmäßigen Gesangsunterricht sowie Stimmbildung durch qualifizierte Gesangspädagogen erhalten und einen Eigenanteil von 30 Prozent zu ihrer Finanzierung erbringen. Die Chöre sollen bei Antragstellung einen überregionalen Wirkungskreis haben und eine laufende Unterstützung von kommunaler Seite erhalten.
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