Abendliches Konzert auf dem Rudolstadt Festival 2023
Rudolstadt Festival 2023  
Foto:  Karin Stoverock

Das Förderprogramm richtet den Fokus in dieser Runde noch stärker auf Musikfestivals jenseits der Metropolen, um deren Beiträge zur künstlerischen Vielfalt und zur Stärkung regionaler Strukturen zu unterstützen. Eine qualifizierte Fachjury aus Branchenexpert:innen bewertet die eingegangenen Anträge anhand der festgelegten Förderkriterien und gibt ihre Empfehlungen ab. Wichtige Faktoren sind dabei u.a. Maßnahmen zur Stärkung ökologischer Nachhaltigkeit, Förderung des künstlerischen Nachwuchses, Unterstützung besonderer Programmformate, sowie Initiativen zur Partizipation und Barrierefreiheit, einschließlich einer größeren Diversität auf den Festivalbühnen. Musikfestivals können eine Förderung von bis zu 50.000 Euro beantragen. Die Mittelvergabe erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit und endgültigen Bewilligung der Fördermittel durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien. Insgesamt stehen 4 Millionen Euro zur Verfügung. Die Antragsphase läuft vom 11. Oktober bis zum 4. November 2024.

„Festivals sind weit mehr als nur Livemusik; sie sind kulturelle Leuchttürme, die Begegnung ermöglichen und zivilgesellschaftliches Engagement fördern. Besonders in ländlichen Regionen leisten sie einen unschätzbaren Beitrag, indem sie kulturelle Vielfalt zelebrieren, die lokale Gemeinschaft vereinen und für Austausch zwischen Menschen sorgen. Im Namen der Initiative Musik und persönlich freue ich mich sehr, dass der Festivalförderfonds nun in eine neue Runde geht und der wertvollen Kulturarbeit von Musikfestivals gerecht wird.“ so Katja Lucker, Geschäftsführerin der Initiative Musik.

Neuerungen in der zweiten Runde

In der zweiten Runde des Förderprogramms können nun auch neu gegründete Festivals Anträge stellen. Das Programm öffnet sich zudem genre- und spartenübergreifenden Festivals. Auch Klassikfestivals können, sofern sie genreübergreifend ausgerichtet sind, einen Antrag stellen. Ein besonderer Fokus liegt auf Festivals aus dem nicht-urbanen Raum. Diese sollen insgesamt mindestens 70 Prozent der geförderten Projekte ausmachen. Für Festivals, die im Rahmen ihres Projekts Leistungen professioneller, selbstständiger Künstler:innen und Kreativer auf Honorarbasis vergüten und deren Projekte mit einem Finanzierungsanteil von 50 Prozent oder mehr an den Gesamtausgaben durch Mittel der Beauftragten für Kultur und Medien unterstützt werden, gelten verbindliche Honoraruntergrenzen. Diese müssen den aktuellen bundesweiten Empfehlungen der Fach-, Berufs- oder Interessenverbände entsprechen.
 
Eine ausführliche Programmbeschreibung des Festivalförderfonds, FAQ und weiterführende Informationsangebote sind abrufbar unter: www.initiative-musik.de/livemusikfoerderung.