Die Mitglieder der Kulturministerkonferenz haben sich am 5. Oktober in Berlin mit konkreten Honorarempfehlungen für freischaffende Künstlerinnen und Künstler befasst, die zuvor gemeinsam mit Fachverbänden wie unisono Deutsche Musik- und Orchestervereinigung erarbeitet wurden. In der Sache geht es darum, wie die Länder mit Hilfe einer speziellen Honorarmatrix faire Honorare für öffentlich finanzierte Kulturprojekte ermitteln können. „Wir begrüßen diesen weiteren Schritt der Kulturministerkonferenz“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer von unisono. „Angesichts der schwierigen finanziellen Lage vieler Freischaffender sollten die Länder nun schnell an die konkrete Umsetzung gehen. Dafür bietet die Matrix eine Basis.“

Für freischaffende Musikerinnen und Musiker orientiert sich die Matrix an den unisono-Mindesthonoraren für Musikprojekte. unisono setzt sich seit Jahren für eine auskömmliche Honorierung von Freischaffenden ein.

Eine Vorreiterrolle übernimmt gegenwärtig Nordrhein-Westfalen. Kulturministerin Ina Brandes (CDU) kündigte an, dass NRW ab 2023 Landesförderungen verbindlich an Honoraruntergrenzen für Künstler knüpfen will. Mit seinem Kulturgesetzbuch hat sich das Land dazu selbst verpflichtet. „Auch wenn in NRW noch keine konkreten Honorarvorgaben existieren, haben wir die Erwartung, dass alle anderen Bundesländer den Prozess nun schnell vorantreiben und für fairere Honorare für Freischaffende sorgen“, sagt Mertens.

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